Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 103

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6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Petition (10/PET) betreffend „Bes­seren Schutz der Tiere bei Lebendtiertransporten“, überreicht von den Abge­ordneten Dietmar Keck und Kai Jan Krainer (157 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punk­ten 2 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 8 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.56.40

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte noch anwesende Abgeordnete! Nach einer hitzigen Debatte kann man sagen: Wie im Großen, so im Kleinen. Das Sittenbild der Regierungsparteien ist beim im Vergleich zu den Eurofightern nicht so hochrangig eingeschätzten Tierschutzthema ehrlich gestanden kein wesentlich anderes, als Sie es beim Thema Eurofighter geboten haben. Was stellen wir fest? – Drei Punkte aus diesen verschiedenen Anträgen, die vorliegen:

Erstens: Es gibt in diesem Fall etwas im Tiertransportbereich, das als wesentliche Verbesserung dargestellt und angepriesen wird. Schaut man aber auch nur ein­einhalbmal hin, stellt man fest: Dem ist ganz und gar nicht so! Es wird eine Verbes­serung im Tiertransportgesetz angepriesen, dass künftig in Österreich Tiere nur noch maximal 4,5 Stunden lang am Stück transportiert werden dürfen. Allerdings sollte man den Satz in diesem Gesetzestext zu Ende lesen. Im zweiten Teil des Satzes heißt es nämlich: wenn nicht geographische Gründe dagegensprechen, strukturelle Gründe dagegensprechen oder bestehende Verträge dagegensprechen. – Das heißt, wenn nicht all das, was in der Realität immer der Fall sein wird, ins Treffen geführt wird. Damit bleiben die 4,5 Stunden eine hübsche papierene Absichtserklärung, die man der SPÖ zugestanden hat, während gleichzeitig den Interessen der Bauernschaft, der Tiertransporteure von der ÖVP massiv zum Durchbruch verholfen worden ist.

In der Realität bleibt nicht einmal alles beim Alten und Schlechten, sondern es wird sogar noch schlechter. Es ist Ihnen nämlich gelungen, bei dieser Änderung des Tier­transportgesetzes – ich weiß nicht, ob das Schlamperei, Absicht oder Unkenntnis war; das ist für mich nicht nachvollziehbar – sogar noch eine Verschlechterung in doppelter Hinsicht zu erreichen. Erstens sind die Verladezeiten in Zukunft nicht mehr mitzu­rechnen. Das war im alten Tiertransportgesetz in Österreich der Fall, meine Damen und Herren von der SPÖ.

Zweitens dürfte Ihnen eine Kleinigkeit entweder gleichgültig gewesen oder entgangen sein; nämlich, dass es jetzt EU-widrig ist. Wir haben eine EU-Verordnung, die besagt: Wer Tiere länger als acht Stunden transportiert – unser Gesetz enthält viele genannte Sonderfälle, bei denen acht bis zehn Stunden zulässig sind! –, darf das nur in einem Spezialfahrzeug tun, also mit Tränker und so weiter.

Darauf haben Sie in keiner Weise Bezug genommen. In Österreich darf man das künftig bis zu neundreiviertel Stunden mit einem ganz normalen Fahrzeug machen. Es ist daher kein Wunder, dass, noch bevor das Parlament dieses Gesetz überhaupt beschlossen hat – und Sie werden sich das ja vermutlich nicht in letzter Minute überlegen –, es schon eine Beschwerde einer Tierschutzorganisation in Brüssel wegen


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