Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 106

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sigerweise oder in unzulässigem Ausmaß überschreitet oder die in § 19 höchstzuläs­sige Beförderungsdauer überschreitet oder“

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Es geht darum, dass man bei diesen Gesetzen eine Anpassung der EU-Verordnung vornimmt.

Ich darf feststellen, dass man darüber hinaus natürlich noch wesentliche Verbes­serungen schafft. Ich darf weiters feststellen, dass bis März 2007 die Zuständigkeit im Verkehrs-, Innovations-, und Technologieministerium gelegen war und da leider Gottes zwei Jahre verstrichen sind und nichts gemacht wurde. Seit März 2007 ist Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Andrea Kdolsky zuständig, und ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Gesundheitsministerin, dass Sie zielstrebig und beherzt ans Werk gegangen sind und die Gesetzeswerdung zügig durchgezogen haben. Das Ergebnis ist ein gutes Gesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf Ihnen auch gratulieren, Frau Bundesministerin, weil wir heute ein Gesetz beschließen können, das europaweit richtungweisend ist. Auch wenn andere ganz­seitige Inserate schalten: Es ist Ihr Gesetz, und es ist Ihr Erfolg – im Interesse der Tiere und im Interesse der Menschen in unserem Land! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Die besondere Herausforderung bei dieser Gesetzeswerdung war nämlich, dass es ein praxisbezogenes Gesetz geben soll, das ein hohes Wohlbefinden der Tiere zum Ziel hat. Der Tierschutz steht im Vordergrund. Aber es soll auch praktikabel sein für die Menschen, die mit den Tieren umgehen, denn eines, Frau Kollegin Weinzinger, müssen wir natürlich klar sagen: Tierschutz findet nicht am Schreibtisch statt, sondern Tierschutz muss in der Praxis gelebt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich verstehe überhaupt nicht, dass Sie sich immer gegen die Bauern wenden, denn ich glaube, dass die Bauern da sehr stark miteingebunden werden müssen. Das ist der vernünftige Weg. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Dass Sie das glauben, das wissen wir!)

Folgerichtig geht es bei diesem Gesetz natürlich auch um eine Spitzenqualität unserer Lebensmittel.

Tiertransporte, meine geschätzten Damen und Herren, sind unumgänglich, die Trans­portwege sollten sich aber auf das notwendige Maß beschränken. Ich möchte auch vorausschicken, dass Tiertransporte nicht automatisch immer Tierleid bedeuten müssen und mit Qualen zu tun haben. Auch die Transportdauer ist kein absoluter Maßstab. Wichtig und entscheidend ist, wie Tiere transportiert werden. Ich darf an dieser Stelle feststellen, dass die überwiegende Mehrzahl der Bauern und der Trans­porteure ständig bemüht ist, dem Wohlbefinden der Tiere zu entsprechen.

Die Transportdauer ist ein Eckpunkt des Gesetzes, die Zulassung der Transportunter­nehmen ist ein Eckpunkt des Gesetzes, und es ist da von der EU aus vorgegeben, dass die Zulassung nur für fünf Jahre vorgesehen ist. Sie wird verlängert um weitere fünf Jahre, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen und keine Um­stände eingetreten sind, die eine Verlängerung ausschließen. Wir gehen davon aus, dass dafür im Sinne einer unbürokratischen Abwicklung eine Erklärung des Zulassungswerbers ausreicht.

Die Ausstellung von Befähigungsnachweisen für Personen, die beim Transport mit Tieren umgehen, soll auch unbürokratisch und nahe beim Kunden sein. Des Weiteren wird der Tierschutzrat aufgewertet.

 


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