Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 115

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dreißig, vierzig Jahren wird kaum jemand auf die Idee gekommen sein, mit einem lebenden Tier 36 Stunden quer durch Europa zu fahren.

Das Grundübel ist, dass das Fleisch von Tieren, die im Ausland, oft unter skandalösen Umständen, aufgezogen und dann hierzulande geschlachtet werden, als österreichi­sches Fleisch verkauft werden darf. Wenn das nicht der Fall wäre, dann würden wir uns sehr viele Lebendtiertransporte ersparen. Deswegen glaube ich auch, dass wir uns für eine neue Form der Lebensmittelkennzeichnung einsetzen müssen, denn jetzt ist es durchaus möglich, dass Kängurufleisch als österreichisches Fleisch verkauft wird, auch wenn dieses Tier natürlich nicht in Österreich aufgewachsen ist.

Meine Damen und Herren! Deswegen wäre eine neue Form der Lebensmittelkenn­zeichnung auch so wichtig. Wir helfen damit nicht nur dem Klimaschutz, weil weniger CO2 erzeugt wird, wir helfen damit vor allem auch unseren heimischen Landwirten, unseren bodenständigen, heimischen, ehrlichen Landwirten, die hierzulande Tiere aufziehen und Qualität erzeugen. Und es ist allemal besser, Tiere, die in Österreich unter positiven Rahmenbedingungen aufgewachsen sind, zu kaufen als jene, die beispiels­weise – ich spreche jetzt zum Beispiel von Schweinen – auf Schiffen groß­gezogen werden, dort kein Tageslicht sehen und unter skandalösen Umständen dahinvegetieren müssen. Dieses Fleisch ist sicherlich nicht das beste!

Daher ist es ein guter Weg, unsere heimischen Landwirte zu unterstützen. (Beifall des Abg. Dr. Fichtenbauer sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte.

 


14.34.26

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Dass in Österreich ein Tier auf dem Bauernhof, auf dem es geboren und aufgezogen wird, auch geschlachtet wird, das kommt, wie wir schon in vielen der Vorreden gehört haben, leider nur in ganz wenigen Einzelfällen vor.

Es ist ganz das Gegenteil der Fall: Es kommt zu relativ langen Transportwegen zu Schlachthöfen, die sich mit einer hohen Spezialisierung damit beschäftigen. Dass das nicht wünschenswert ist, wissen wir, glaube ich, alle. Was aber dringend notwendig ist, ist, dass wir mit diesen Gegebenheiten als Gesetzgeber ordentlich umgehen. Ich denke, dass wir mit diesem Tiertransportgesetz, das wir heute hier hoffentlich be­schließen werden, wirklich europaweit, wie auch von vielen Vorrednern schon gesagt, den Weg vorgeben.

Die Europäische Kommission ist im Jahr 2004 davon ausgegangen, dass es jährlich zirka 170 Millionen Tiertransporte gibt. Das war auch der Grund dafür, warum die EU eine Richtlinie erlassen hat. Wie schon gesagt, wir vollziehen diese Richtlinie nicht einfach nach, nein, wir setzen mit diesem Gesetz einen Schritt, für den wir uns europaweit als Österreich nicht zu genieren brauchen, sondern, im Gegenteil, auf den wir wirklich ganz besonders stolz sein können.

Das neue Gesetz setzt nämlich bei Tiertransporten auf Tierschutz, und es ist ganz klar, dass wir dabei möglichst kurze Transportwege und vor allem artgerechte und profes­sionelle Behandlung der Tiere auch während der Transporte zu unserer Prämisse gemacht haben.

Wie schon gesagt, die Transportdauer darf in Österreich nur mehr viereinhalb Stunden betragen, und bei Verlängerung in begründeten Ausnahmefällen bis zu achteinhalb Stunden. – Die Frage, ob das Be- und Entladen für Tiere sehr viel Stress verursacht, braucht man, glaube ich, auch nicht zu stellen: Ganz eindeutig ist das so. Das heißt,


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