Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 118

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haubner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.44.04

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich denke, das, was hier vorliegt, ist sicher nicht der große Wurf, um in Zukunft Tierleid bei Transporten zu verhindern. Wenn man natürlich mit den Zuständen, die auf europäischer Ebene herrschen, vergleicht, dann kann man sagen, es ist ein Fortschritt. Aber dieser Fortschritt zeigt sich halt, wie bei vielen anderen Gesetzen dieser Koalition, auch nur insoweit, als die Verbesserung der Transportregelungen durch eine Beschränkung auf viereinhalb Stunden wiederum nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben ist: wenn es nicht bestehende Verträge gibt, die anderes regeln, wenn nicht geographische oder, was auch immer, strukturelle Gründe es notwendig machen, dass ein längerer Transport erfolgt. Und das ist die Schwachstelle auch in diesem Gesetz.

Positiv ist sicher, dass es zu mehr Kontrollen kommt – ich hoffe, dass dieses Mehr an Kontrollen, das bisher meines Wissens nur in drei Bundesländern, darunter Kärnten, durchgeführt wurde, wirklich österreichweit erfolgt – und dass es auch Krisenpläne gibt.

Was uns nicht sehr positiv stimmt, ist, dass zwar die Strafen erhöht wurden, dass es Höchstgrenzen gibt, aber keine Mindeststrafen. Ich glaube, um wirksame Maßnahmen zu setzen für diejenigen, die dann ständig gegen dieses Gesetz verstoßen und für die das Wohl der Tiere letztlich nicht von Interesse ist, müssen hier Mindeststrafen in Form von Mindestsätzen festgelegt sein.

Was die Ausbildung anlangt, ist grundsätzlich zu begrüßen, dass diejenigen, die Tiere transportieren, eine gute Ausbildung haben. Ich bin gespannt, wie diese Verordnung aussehen wird, und ich würde hier bitten, die Erfahrung gerade von Bauern, die ja große Erfahrung im Umgang mit Tieren haben, zu berücksichtigen und diese auch in der Ausbildung entsprechend anzurechnen. Denn hier geht es nicht darum, die Bauern immer zu Straftätern zu machen, sondern ihnen die entsprechenden Voraussetzungen, auf die sie in diesem Bereich verweisen können, auch positiv anzurechnen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Ein Punkt, der mir auch sehr wichtig erscheint – Sie haben ihn eigentlich gar nicht mehr erwähnt, Frau Bundesministerin –, ist der Tierschutzrat. Der Tierschutzrat, der mit großer Übereinstimmung in der letzten Legislaturperiode bei der Erarbeitung des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes eingerichtet wurde, wo der ehemalige Vize­kanzler Herbert Haupt sich große Verdienste erworben hat und hier in vielen Ge­sprächen über die Parteien hinweg erreicht hat, dass dieses Ergebnis gemeinsam erzielt werden konnte.

Dieser Tierschutzrat, der letztendlich ein Beratungsgremium für den Minister, für die Ministerin ist, soll jetzt so weit aufgestockt werden. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum jetzt auf einmal so viele Vertreter im Tierschutzrat vertreten sein sollen. Sie haben zwar von Ihrer ursprünglichen Absicht, aus fast jedem Ministerium einen Ver­treter zu schicken, Abstand genommen; nun sind die neun Landesveterinär­direktoren im Tierschutzrat vertreten, und Sie wissen ja – das ist ja kein Geheimnis –, diese sind weisungsgebunden. Das sind Beamte, die hier auch dem Einfluss – ich möchte das überhaupt nicht werten – der Landesagrarreferenten unterliegen. Es gibt ja jetzt schon einen schwierigen Fall mit dem Vertreter des Tierombudsmannes aus Vorarlberg, der zugleich Landesveterinärdirektor ist. Wie wird das in Zukunft sein: Ist der das in einer Person? Wird der einen Vertreter schicken? Nimmt der beide Agenden wahr? – Ich denke, hier sollte rasch eine Klärung stattfinden.

 


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