Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 140

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Betreuung der Tiere durch eine ausreichende Anzahl qualifizierter Betreuungsper­sonen sowie eine wissenschaftlich ausgewiesene Leitung zur Fortsetzung des laufen­den Resozialisierungsprogramms zu gewährleisten.

Um diesem Ziel entsprechen zu können, ist es nach Abschluss der ersten Phase notwendig, in einem zweiten Projektschritt das Resozialisierungsprogramm wieder aufzunehmen und verstärkt zu fördern, sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Wissenschaftern weiter auszubauen, wobei Kosten, die durch diese Zusammenarbeit anfallen, durch entsprechende Projektmittel oder wissenschaftlichen Förderungen gedeckt sein müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständige Bundesministerin wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu setzen:

1. Sicherstellung der dauerhaften Unterbringung der in den Gänserndorfer Affen­häusern gehaltenen Tiere in eben diesen Anlagen

2. Eine Regierungsvorlage für die Errichtung einer öffentlichen Trägerschaft für die Affenhäuser in Gänserndorf zur Beschlussfassung vorzulegen

3. Ohne jede weitere Verzögerung jene Voraussetzungen zu schaffen, die einen den gesetzlichen, insbesondere auch den tierschutzrechtlichen, Anforderungen ent­sprechenden und wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb sicherstellen

4. Die Wiederaufnahme des Resozialisierungsprogrammes durch eine entsprechend qualifizierte wissenschaftliche Leitung zu gewährleisten und die Durchführung wis­senschaftlicher Projekte zu fördern

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Grander. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.57.12

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich an sich den Reden meiner Parteikollegen an und bringe nur einige Punkte vor, die mir sehr wichtig sind.

Durch die Zusammenführung der Tierschutzkompetenzen unter das gemeinsame Dach des Veterinärwesens wird eine optimale Wahrnehmung der Tierschutzagenden in einem schlüssigen Zusammenhang sichergestellt. Bei der Umsetzung der vorliegenden EU-Verordnung wird auf die Verbrauchererwartungen Rücksicht genommen. Der Transport der Einzeltiere ist gesichert, was besonders in unseren Regionen, wo es gerade im Bergland sehr viele kleine Bauern gibt, ganz notwendig ist. Gerade für die kleineren Bauern in entlegenen Gebieten ist die jetzige Transportlösung eine prak­tikablere, eine praxisnähere als die bisherige. Und besonders für kleinstrukturierte Berg- und Biobauern bringt dieses Gesetz eine wesentliche Erleichterung.

Die heimischen Bauern tragen tagtäglich für 18 Millionen Tiere Verantwortung, und ihnen liegt der Tierschutz sehr am Herzen.

 


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