Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 183

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Ein zweiter Punkt, der auch schon angesprochen wurde, den ich aber aus aktuellem Anlass kurz ansprechen möchte, ist die gesamte Thematik rund um das Fahren mit Licht am Tag. Wir waren auch am Anfang schon skeptisch, aber ich denke, dass es auch viele gute Gründe gibt, die dafür sprechen. Wir haben uns von Haus aus vorge­nommen, dass wir nach einem zweijährigen Zeitraum eine Evaluierung durchführen. Ich bin auch dankbar, dass jetzt eine Studie erstellt wird, dass der Herr Bundesminister diese Studie in Auftrag gegeben hat und dass wir aufgrund dieser Erfahrungswerte dann die nächsten gesetzlichen Schritte umsetzen werden.

Ich würde vor einer Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt warnen, weil ich meine, dass sie noch verfrüht und daher eigentlich auch nicht sehr vernünftig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

18.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.20.13

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Mit dieser 28. KFG-Novelle stellen wir uns, wie mein Vorredner schon gesagt hat, auf Veränderungen ein. Die Anforderungen verändern sich natürlich auch im Verkehr, und dies natürlich auch im Zusammenhang mit dem Freizeitbereich. Es geht darum, dass wir die Verkehrs­sicherheit und die Verkehrskontrolle insgesamt erhöhen. Es geht darum, dass wir gesetzliche Erleichterungen, Anpassungen, Optimierungen und Verbesserungen umsetzen. Die privaten Zulassungsstellen können Zugriffe auf das Zentrale Melde­register tätigen. Es ist schon gesagt worden, eine dritte Kennzeichentafel ist möglich; dazu bedarf es aber einer Eintragung oder eines Vermerkes im Zulassungsschein.

Es ist auch möglich, zukünftig bei Gewichtsbeschränkungen praxisgerechte Regelun­gen zu erlassen, zum Beispiel beim Transport von Rundholz. Es wird auch eine Möglichkeit geschaffen, Fälle betreffend Ausnahmegenehmigungen für die Zulassung von Fahrzeugen, deren Serien auslaufen, im Einzelfall rasch zu lösen.

Diese KFG-Novelle ermöglicht auch Adaptierungen für die Genehmigungsdatenbank und einige redaktionelle Änderungen. Insgesamt, glaube ich, eine sinnvolle gering­fügige Gesetzesänderung, die die Verkehrssicherheit erhöht. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

18.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeord­netem Einwallner das Wort. Sie wollen nur 1 Minute sprechen? – Bitte.

 


18.21.50

Abgeordneter Thomas Einwallner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Mit dieser Novelle ist es zum einen wiederum gelungen, das Kraftfahrzeugrecht modern und schnell an die wechselnden Bedingun­gen und wachsenden Erfordernisse im Straßenverkehr anzupassen.

Zum Zweiten, Herr Minister, Frau Staatssekretärin: Aufgrund und dank der Initiative des Präsidenten Fritz Grillitsch ist es ja gelungen, die S 36 und S 37 als Teilstück ins höherrangige Bundesstraßennetz aufzunehmen. Jetzt liegt es auch an Ihnen, dass wir diesen Lückenschluss im hochrangigen Straßenverkehrsnetz vornehmen. Die Murtaler erwarten sich da von Ihnen konkrete Maßnahmen und einen konkreten Spatenstich. Und wenn Sie mit uns da modern und offensiv weitermachen, dann können wir hoffentlich dieses Teilstück bald für geschlossen erklären. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Binder-Maier: Wissen die Murtaler alle, was Sie wollen?)

18.22

 


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