Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 186

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Da uns die Verkehrssicherheit das oberste Anliegen ist und gerade bei Gefahrgütern verstärktes Augenmaß und erhöhte Achtsamkeit und Sorgfalt erforderlich sind, müssen wir Ihre Vorlage, Herr Minister, rundweg ablehnen. Ich kann es Ihnen noch genauer sagen: Die Gefahrenkategorien-Einstufungen sind, nach unseren Gesichtspunkten, nicht sorgfältig genug. Bei den Verwaltungsstrafverfahren wird von den zuständigen Behörden nicht effizient genug gearbeitet. Und insgesamt trägt diese Gesetzes­änderung zu stark die Handschrift der Lobbyisten, die Handschrift der Wirtschaft, wird den Anforderungen erhöhter Verkehrssicherheit nicht gerecht und kommt dieser nicht zugute.

Herr Minister, es tut mir leid, dass Sie, der Sie immer verkündet haben, dass Sie auch die Verkehrssicherheit als Tätigkeitsfeld und als Verantwortungsfeld wahrnehmen wollen, gerade mit dem ersten Gesetz, wo wirklich Verkehrssicherheit im Vordergrund steht, das Terrain wieder vernachlässigen und verlassen und nicht die nötigen Straffungen, die nötigen Sicherstellungen vornehmen, sondern eigentlich schlichtweg – mit einem einfachen Wort gesagt – eher liberalisieren. – Danke schön (Beifall bei den Grünen.)

18.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Fleckl zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.30.46

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Bun­des­minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Frau Abgeordnete Moser, natürlich gibt es Lobbyisten, natürlich gibt es immer wieder Lobbyismus, aber ich glaube, gerade bei diesem Gesetz wird ganz streng geprüft, weil es sich um eine ganz, ganz sensible Materie handelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Herr Minister etwas verab­schieden würde, das wirklich wider die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Sburny: Oh!)

Gefahrgut zu transportieren, ist eine sensible Materie. Österreich gehört zu jenen Staaten, die dieses Gesetz natürlich auch betrifft. Die Topographie und die Geographie machen es für Österreich natürlich ganz besonders schwer, hier eine intakte Novelle für die österreichische Sicherheit, für die Verkehrsteilnehmer herzustellen.

Die vorliegende Änderung, die den Transport von Gefahrgut regelt, muss im zwei­jährigen Rhythmus überarbeitet werden. Auch in zwei Jahren können wir dann schauen, ob es hier einer Verbesserung bedarf. Nun hat es seit dem Jahr 2005 eine Vielzahl an technischen Veränderungen gegeben, und es gilt EU-Recht in nationales Recht umzuwandeln. Die Novellierung ist bereits überfällig. Eine Übergangsregelung ist ausgelaufen, das halbe Jahr 2007 bereits vorbei.

Die vorliegende Novelle sichert mehr Effizienz und Verwaltungsvereinfachung. Es gibt eine praxisgerechtere Anpassung von Bestimmungen über Beförderungsgenehmigun­gen, die diese in einfacheren als in ursprünglich bedachten Fällen leichter handhabbar macht.

Abschließend möchte ich aber betonen, dass es wichtig ist, speziell im Transport von Gefahrgut an die Vernunft der Auftraggeber zu appellieren und besonders gefährliche Güter natürlich per Bahn abzuwickeln. Angelehnt an einen Spruch, den man öfters auf Lkws lesen kann: Solange man Gefahrgut nicht per E-Mail versenden kann, sollten wir es auf der Schiene transportieren. Das verhindert CO2, es verhindert Staus, es gewähr­leistet mehr Sicherheit, und die Klugen transportieren es heute schon vernünftig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.33

 


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