Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 38

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herumtummeln – und davon, was von niederösterreichischen Hochsitzen aus gemau­schelt wird. (Heiterkeit bei den Grünen. – Vizekanzler Mag. Molterer: Ich habe keinen Jagdschein!) Das ist offensichtlich der Zustand dieser Republik. Sie haben keinen Jagdschein, aber wir wissen, wer gemeint ist. (Abg. Dr. Schelling: Lauter Unterstellun­gen!)

Wenn Sie sich einmal in den Aktenraum begeben und dort nachschauen würden, was Sie dort finden – im Übrigen Akten, die im letzten Moment übermittelt worden sind, 15 000 Seiten, die nicht kopiert werden dürfen, durch die man sich Tag und Nacht mühsam durchackern muss –, dann könnten Sie es nicht mit Ihrem Gewissen verein­baren, dass dieser Ausschuss heute abgewürgt wird. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Was finden wir dort? – Bleiben wir bei dem Komplex Raiffeisen: Es gibt klare Hinweise von verschiedenen Aufsichtsbehörden – selbstverständlich außerhalb Österreichs –, dass Raiffeisen Investment, eine indirekte Tochter der Raiffeisen Zentralbank, Ge­schäfte mit Strohmännern jener Leute gemacht hat, die ganz eindeutig der größten kri­minellen Organisation in Russland angehören. Das ist der Vorwurf. Wir konnten das im Ausschuss nicht bestätigen, das sage ich dazu. Das ist vielleicht gar nicht unsere Auf­gabe, weil hier eher der Strafrichter am Platz wäre (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ) – Moment, jetzt kommt es! –, aber der Ausschuss wird daran gehindert, die Vorgänge zu überprüfen, die dazu geführt haben.

Was waren diese Vorgänge? – Die US-Behörden überliefern ein Dokument an das Fi­nanzministerium, an die Finanzmarktaufsicht und an das Innenministerium. Jede dieser drei Behörden hat anders reagiert. Das Finanzministerium hat gesagt: Das ist gar kein Verdacht auf Geldwäsche, weg damit! Das Bundeskriminalamt ist gehindert worden, zu untersuchen – sehr interessant! Diese Sache wurde an die Finanzmarktaufsicht dele­giert, die gar nicht zuständig wäre. Die BeamtInnen in der Finanzmarktaufsicht haben sich das angeschaut, angeblich. – Wir bekommen ja die entsprechenden Akten nicht, Herr Vizekanzler! Sie haben es bis heute verweigert, diese Akten zu übermitteln – mit fadenscheinigen Argumenten der Finanzprokuratur; jener Haus- und Hofkanzlei, die of­fensichtlich immer mehr zur Molterer’schen Monopolexpertise verkommen muss; eine Behinderungsinstanz für sämtliche Untersuchungsausschüsse.

Was ist hier der Punkt? – Die Dokumente weisen eindeutig darauf hin, dass Raiffeisen Investment mit diesen Vorgängen in Zusammenhang gebracht wird. – So weit die Vor­würfe. Die Dokumente verschwinden. Wir haben sie verlangt, aber sie werden nicht übermittelt. Wir wissen, dass die Sache der Raiffeisen Zentralbank in der FMA nicht mehr veraktet ist. Aber was noch viel schlimmer ist: Jene Beamtin, die diesen Fall ge­prüft hat – wenn man das überhaupt so sagen kann –, ist nach wenigen Monaten aus der Finanzmarktaufsicht ausgeschieden. Und wo, glauben Sie, ist sie? Sie wurde an­geheuert und ist unmittelbar aus der FMA in die Raiffeisen Zentralbank übersiedelt! Das, meine Damen und Herren, ist in anderen Ländern verboten, und zwar zu Recht. Auch das ist eine der Erkenntnisse dieses Untersuchungsausschusses und wird sich auch in unseren Empfehlungen wiederfinden. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Es kann nicht sein, dass Prüfer der Notenbank oder einer sonstigen Institution in jene Institutionen wechseln, die sie unmittelbar davor geprüft haben; das muss doch jedem einleuchten! Ich muss zu meiner Schande sagen, ich habe gar nicht gewusst, dass unsere Gesetze gegen so etwas keinen Riegel vorschieben. Aber das werden wir schleunigst reparieren! (Vizekanzler Mag. Molterer: Ein Berufsverbot machen!) – Nein, das heißt nicht Berufsverbot, Herr Vizekanzler, das wissen Sie ganz genau! Das bedeutet bloß, dass innerhalb einer Abkühlpause von drei oder fünf Jahren nicht in jene Banken gewechselt wird, die gerade überprüft wurden; wie in anderen Ländern auch. Das muss doch auch Ihrem Hausverstand zugänglich sein!

 


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