Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 63

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(4) Beim Mikrozensus 1991 wurde die Frage nach dem Nettoeinkommen von 37% der Einkommensbezieher (Beschäftigte, Arbeitslose, Pensionisten) nicht beantwortet, beim Mikrozensus 1993 betrug der Anteil dieser „Antwortverweigerer“ nur 9%. Für diese „Antwortverweigerer“ wurde angenommen, dass Ihre Einkommensverteilung die glei­che ist wie die der „Beantworter“. Dementsprechend wurden ihnen aus der Menge der angegebenen Bemessungsgrundlagen zufällig ausgewählte Werte zugeordnet.

Als Ergebnis von Schritt 1 - 4 steht somit für jeden Einkommensbezieher aus dem Mikrozensus 1991 und dem Mikrozensus 1993 eine Lohnsteuerbemessungsgrund­lage 1994 zur Verfügung.

2. Berechnung der Lohnsteuer 1994 aus den gemäß III.1. bestimmten Bemessungs­grundlagen 1994 aller im Mikrozensus 1991 bzw. 1993 erfassten Einkommensbezieher

Als erster Test der Zuverlässigkeit der Mikrozensusdaten wurde das Gesamtlohnsteu­eraufkommen 1994 berechnet und mit dem tatsächlichen Lohnsteueraufkommen 1994 (140 Mrd. S) verglichen.

Dazu wurde für jeden Einkommensbezieher die Lohnsteuer aus der Bemessungs­grundlage 1994 gemäß Lohnsteuertabelle 1994 berechnet, wobei der Alleinverdiener­absetzbetrag in den entsprechenden Fällen berücksichtigt wurde. Anschließend wurde die Einkommensteuer jedes Einkommensbeziehers mit seinem statistischen Gewicht multipliziert; diese Produkte wurden über alle Einkommensbezieher des jeweiligen Mi­krozensus aufsummiert.

Damit ergab sich das folgende Resultat:

              österreichisches Lohnsteueraufkommen 1994                                     (Mrd. S)

              berechnet aus Mikrozensus 1991                                                                   128

              berechnet aus Mikrozensus 1993                                                                   158

              tatsächliches Lohnsteueraufkommen 1994                                                140

Zu den Abweichungen der berechneten Lohnsteuer vom tatsächlichen Steueraufkom­men ist folgendes zu sagen:

Bei der verwendeten Methode zur Berechnung der Lohnsteuer wurden mangels Daten zwei Steuermindernde Effekte vernachlässigt, nämlich die Berücksichtigung der Son­derausgaben sowie der Überstunden, so dass bei korrekter Angabe der Befragten das beschriebene Verfahren einen Wert über dem tatsächlichen Lohnsteueraufkommen liefern muss. Laut Angabe der statistischen Abteilung des Finanzministeriums beträgt die steuerliche Auswirkung der Sonderausgaben ca. 9 Mrd. S und die der Überstunden etwa 3 Mrd. S pro Jahr; somit sollte das beschriebene Verfahren einen Wert von ca. 152 Mrd. S (140 + 9 + 3) liefern.

Für den Mikrozensus 1993 liegt der berechnete nahe am erwarteten Wert und bestätigt damit sowohl die Zuverlässigkeit der Einkommensangaben wie auch des verwendeten Berechnungsverfahrens.

Aus den Daten des Mikrozensus 1991 ergibt sich allerdings ein Lohnsteueraufkom­men, das um etwa 20% unter dem erwarteten Wert liegt. Die Hauptursache für diese Diskrepanz liegt vermutlich in der hohen Zahl der „Antwortverweigerer“ (37%) beim Mi­krozensus 1991. Es ist zu vermuten, dass das mittlere Einkommen der „Antwortverwei­gerer“ etwas höher liegt als das der Befragten, die ihr Einkommen angegeben haben; ein Unterschied von ca. 20% würde ausreichen, um den beobachteten Effekt zu erklä­ren. Ein kleiner Teil der Diskrepanz beruht wahrscheinlich auch auf der Zunahme der Zahl der Einkommensbezieher zwischen 1991 und 1993 (1-2%), die durch unsere Art der Hochrechnung von 1991 auf 1994 nicht erfasst wird.

 


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