Tabelle 11: Vergleich der Lohnsteuerberechnungen aus Mikrozensus 1993 mit solchen aus Mikrozensus 1991, Modell Vonach A
Abbildung 1: Jahreslohnsteuer als Funktion des Jahreseinkommens für verschiedene Splittingfaktoren
Tabelle 1: Übersicht über die verschiedenen zur Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens verwendeten Modelle:
1) ÖSTAT Standardvariante
Erste erwachsene Person = 1,00
Jede weitere erwachsene Person = 0,70
Jedes Kind im Alter von
0 – 3 Jahren = 0,33
4 – 6 Jahren = 0,38
7 – 10 Jahren = 0,55
11 – 15 Jahren = 0,65
16 – 18 Jahren = 0,70
19 – 21 Jahren = 0,80
2) ÖSTAT Variante Berufstätigkeit der Eltern
Nicht AlleinerzieherInnenhaushalte:
Erste erwachsene Person = 1,00
Jede weitere beschäftigte erwachsene Person = 0,85
Jede weitere nicht beschäftigte erwachsene Person = 0,70
Jedes Kind wenn
beide Eltern mehr als 25 Stunden beschäftigt = 0,70
ein Elternteil mehr als 25 Stunden, der andere
Elternteil zwischen 13 und 25 Stunden beschäftigt = 0,60
ausschließlich ein Elternteil beschäftigt = 0,50
AlleinerzieherInnenhaushalte:
AlleinerzieherIn = 1,10
Jedes Kind, wenn AlleinerzieherIn
mehr als 25 Wochenstunden beschäftigt = 0,70
zwischen 13 und 25 Stunden beschäftigt = 0,60
nicht beschäftigt = 0,50
3) OECD - Modell
Erste erwachsene Person = 1,00
Jede weitere erwachsene Person = 0,70
Jedes Kind = 0,50
4) Modell Vonach A
Erwachsener erwerbstätig = 1,00
Erwachsener nichterwerbstätig = 0,60
Kind = 0,60
5) Modell Vonach B
Erwachsener erwerbstätig = 1,00
Erwachsener nichterwerbstätig = 0,50
Kind = 0,50
Im Falle von Alleinerzieherhaushalten ist dem Alleinerzieher stets ein Gewicht 1 zuzuordnen, auch wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
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