Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 144

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13. Welche Reduktion des durchschnittlichen Häftlingsstandes und welche Gesamt­zahl begünstigter Straftäter wird Ihr Haftentlastungspaket jährlich bewirken?

14. Wieso ergreifen Sie statt der bedenklichen generellen Erleichterung der beding­ten Entlassung keine Maßnahmen, die nur das evidente West-Ost-Gefälle in der praktischen Anwendung beseitigen?

15. Wie rechtfertigen Sie die durch die geplante generelle Erleichterung der beding­ten Entlassung bewirkte Missachtung des ursprünglichen Richterspruchs?

16. Wieso sehen Sie bei bedingten Entlassungen keine Differenzierung nach der Na­tur des Delikts vor? Wieso sollen insbesondere auch Sexualstraftäter in den Genuss der erleichterten bedingten Entlassung kommen?

17. Weshalb halten Sie trotz der deutlich höheren Rückfallsquote eine bedingte Ent­lassung für Sexualstraftäter für vertretbar?

18. Welche Delikte gelten nach der Judikatur gerade noch nicht als Straftaten mit schweren Folgen (bitte nennen Sie Beispiele aus jedem Abschnitt des Besonderen Teils des StGB) und sind damit künftig kein Hindernis für eine bedingte Entlassung mehr?

19. Wie rechtfertigen Sie die Strafhaft eines Täters wegen einer Tat ohne schwere Folgen, wenn gleichzeitig Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen werden sollen, die – nach Erwartung der Gerichte – weiterhin derartige Taten begehen werden?

20. Frau Ministerin, Sie haben in Ihrem Amtseid gelobt, Ihre Amtspflichten nach bes­tem Wissen und Gewissen zu erfüllen; wie vereinbaren Sie es mit Ihrem Gewissen, als für die Sicherheit der Bevölkerung Mitverantwortliche, dass nach Ihren Vorschlä­gen Rechtsbrecher vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden, bei denen nicht einmal mehr eine halbwegs positive Prognose erstellt werden kann?

21. Wie werden Sie unter dem Aspekt der Generalprävention Fälle wie den der Frau Abgeordneten Petrovic behandeln, die sich im Zusammenhang mit dem Verstecken illegal in Österreich aufhältiger Personen öffentlich dazu bekannte, strafbare Hand­lungen zu begehen und auch weiterhin begehen zu wollen?

22. Hat die Staatsanwaltschaft wegen der Aussage von Frau Abgeordneter Petrovic („Ich gehöre zu denen, die mithelfen, Leute zu verstecken“ Der Standard, 10. Oktober 2007) schon Vorerhebungen eingeleitet und ist davon auszugehen, dass der Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt wird?

23. Weshalb wollen Sie die „fachmännischen Laienrichter“ bei bedingten Entlassun­gen bewusst selbst auswählen und entsenden und in ständiger Abhängigkeit halten (mehrmalige zeitlich befristete Wiederbestellungsmöglichkeit wie oftmals bei den un­abhängigen Verwaltungssenaten kritisiert, keine Entlohnung, außer sie stehen im öf­fentlichen Dienst), statt wie allgemein üblich die richterliche Unabhängigkeit durch eine nicht willkürliche sondern zufällige Auswahl abzusichern bzw. überhaupt wie all­gemein üblich Sachverständigengutachten vorzusehen?

24. Wird die elektronische Fußfessel nach Ihrem Modell geeignet sein, Fälle wie beispielsweise das schreckliche Sex-Attentat auf ein 6-jähriges Mädchen in einer Wiener Schule – der Täter hatte unbegleiteten Ausgang – zu verhindern?

25. Wann kann in Anwendung Ihres Haftentlastungspakets z.B. jener niederösterrei­chische Arzt, der wegen des über ein Jahr andauernden Missbrauchs seiner 13-jähri­gen Stieftochter zu lediglich drei Jahren Haft (davon nur acht Monate unbedingt) ver­urteilt wurde, erstmals bedingt entlassen werden?

 


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