Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 145

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26. Wann kann in Anwendung Ihres Haftentlastungspakets jener Vorarlberger Fuß­balltrainer, der sich jahrelang an 20 Buben vergriffen hatte und zu lediglich zwei Jah­ren Freiheitsstrafe (davon nur acht Monate unbedingt) verurteilt wurde, frühestens bedingt entlassen werden?

27. Weshalb verzichten Sie zur Gänze, entgegen Ihren Ankündigungen, auf spezial­präventive Voraussetzungen für die vorzeitige Haftentlassung nicht aufenthaltsverfes­tigter Ausländer?

28. Wie wollen Sie der Gefahr begegnen, dass ausländische Täter, die nach Ihrem Entwurf künftig Anspruch auf eine Haftentlassung nach der Hälfte der verhängten Strafe haben sollen, allein schon durch die modernen Kommunikationsmittel vielfach auch vom Ausland aus weiter in Österreich operieren können?

29. Wie soll die Identifikation ausländischer Täter sichergestellt und damit deren Wie­dereinreise und allfällige weitere kriminelle Tätigkeiten nach vorzeitiger Enthaftung wirksam verhindert werden angesichts der praktischen Erfahrungen der Kriminal­polizei, dass bestimmte Personenkreise schon bei der Einreise als Name häufig „Joe Brown“ angeben, und in zahlreichen Ländern Dokumente wie Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis etc. nicht oder nicht in vergleichbarer Qualität bestehen wie in Österreich oder schlichtweg einfach käuflich erhältlich sind?

30. Im geltenden Regierungsprogramm wurde die Verhinderung des „Kriminaltouris­mus“ als eines der Ziele der rot-schwarzen Regierung vereinbart; wie steht diese Zielsetzung mit dem Haftentlastungspaket im, Einklang, nach dem ausländischen In­haftierten ein 50 %-Rabatt auf die Haftzeit bei gleichzeitiger Ausreisevereinbarung gewährt wird?

31. Wie rechtfertigen Sie, dass Inländer für eine bedingte Entlassung eine gerichtli­che Entscheidung unter Abwägung des Gefahrenpotentials brauchen, ausländische Straftäter aber – ohne Rücksichtnahme auf die Art ihrer Taten – einen Rechtsan­spruch auf Freiheit nach Abbüßung der Hälfte der Strafhaft allein für ihr Versprechen auf Ausreise aus Österreich haben?

32. Der Opferhilfe ist im geltenden Regierungsprogramm ein eigenes Kapitel gewid­met; haben Sie Verständnis dafür, dass Opfer von Straftaten, die mit ansehen müs­sen, wie ihre Peiniger aufgrund Ihres Haftentlastungspakets vorzeitig entlassen wer­den den Glauben an den Rechtsstaat verlieren? Wenn nein, warum?

33. Weshalb soll das vorliegende Haftentlastungspaket schon mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten?

34. Wie viel Zeit wird bis dahin für die Verhandlungen mit allen im Nationalrat vertre­tenen Parteien – nach dem Muster Ihres Vorbildes Broda – zur Verfügung stehen?

35. Wenn Sie mehr Sicherheit erreichen wollen, warum setzen Sie sinnvolle Schritte für mehr Sicherheit wie ein Berufsverbot für Sexualverbrecher trotz einer vorliegen­den Entschließung des Nationalrats vom 3. Mai 2007 nicht um?

36. Wann wird die Bundesregierung, der Sie angehören, dem Nationalrat den in der von vier Parteien unterstützten Entschließung vom 3. Mai 2007 (19/E) bis 1. Septem­ber 2007 angeforderten Bericht zur Umsetzung eines Berufsverbots für Sexualstraftä­ter übermitteln?

37. Halten Sie es nicht für eine eklatante Missachtung des Nationalrats, wenn eine Entschließung ohne jegliche Begründung von der Bundesregierung ignoriert wird? Wenn nein, warum?

 


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