Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 146

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Millionen einsparen, sondern wir könnten bis zu 3 Milliarden € pro Jahr an Einsparun­gen erzielen. Das würde eine nachhaltige Sanierung des Gesundheitssystems bedeu­ten, Herr Minister. (Beifall beim BZÖ.) Dazu haben wir von Ihnen auch heute nichts ge­hört.

In diesem Sinne möchte ich zu einem kleinen Teilbereich auch dem Wunsch vieler Bür­ger Rechnung tragen. Hinsichtlich Gesundheitsvorsorge gibt es auch immer wieder die Diskussion rund um Handymastenanlagen, Gesundheitsgefährdung durch diese Ein­richtungen.

Deshalb bringe ich in diesem Sinne folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Dolinschek, Mag. Darmann, Ursula Haubner und Kolle­gen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine regelmäßige Kontrolle über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen durch die Fernmeldebehörde si­cherzustellen, damit der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen ge­währleistet wird.“

*****

Vielen Dank, meine Damen und Herren. Ich hoffe, dieser Entschließungsantrag wird Ihre Zustimmung finden. (Beifall beim BZÖ.)

13.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Scheibner, Dolinschek und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Dolinschek, Mag. Darmann, Ursula Haubner und Kolle­gen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (308 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisa­tion und Finanzierung des Gesundheitswesens (345 d.B.)

betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenz­werte bei Mobilfunkanlagen

Die vorgesehenen Regelungen über die abgeschlossene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jah­re 2008 bis einschließlich 2013 sehen bei der Durchführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung die Weiterführung der Optimierung des Ressourcenein­satzes im Gesundheitsbereich und eine Beibehaltung gedämpfter Kostensteigerungs­raten im Krankenanstaltenbereich vor.

Eine der wichtigen Voraussetzungen für die Erreichung dieses Zieles ist aber der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung. Daher muss auch bei der Er-


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