Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 168

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Sinne des Konsumentenschutzes. Dadurch können die Kundinnen und Kunden auf einen Blick erkennen, was das Ticket tatsächlich kostet; irreführende Lockangebote werden deutlich erschwert bis verunmöglicht. Das zeigt ganz deutlich, dass gesetzliche Regelungen auf nationaler Ebene durchaus sinnvoll sind und beispielhaft sein können.

Die EU wirft zum Beispiel jeder zweiten Fluglinie vor, die KundInnen beim Ticketver­kauf über Internet in die Irre zu führen, und droht auch mit der Schließung der betref­fenden Internetseiten. Sie hat jedoch bis jetzt noch keine europaweite Regelung getrof­fen, und in diesem Sinne begrüßen wir es, wenn diese von der österreichischen Bun­desregierung eingefordert wird.

Angesichts der Tatsache, dass wir anhand des vorhin angesprochenen Gesetzes ge­sehen haben, wie sinnvoll gesetzliche Regelungen im Sinne einer klaren Verbrauche­rInneninformation sein können, ist mir völlig unverständlich, ja eigentlich geradezu rätselhaft, wie Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und SPÖ, den vorliegen­den Antrag zum Standby einbringen konnten.

Es kann doch nicht die Aufgabe des österreichischen Parlamentes als gesetzgebende Körperschaft sein (Unruhe im Saal. – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen), der Regierung einen Auftrag zu erteilen, die Vereinbarung zur frei­willigen Kennzeichnung von Elektrogeräten zu ermöglichen. Wer seine Geräte freiwil­lig kennzeichnen möchte, kann das auch jetzt schon tun, und das tun auch einige Un­ternehmen.

Meiner Ansicht nach ist es sogar höchst unseriös, einem derartigen Antrag zuzustim­men, da er etwas vorgibt, was nicht umgesetzt werden kann, und er damit nicht hält, was er verspricht. Mit der Begründung für diesen Antrag stimmen wir durchaus über­ein; wir hatten auch einen sehr ähnlich begründeten Antrag eingebracht.

Es ist nämlich so, dass im Standby-Modus Geräte unbemerkt beachtliche Mengen an Strom verbrauchen. Dazu kommt, dass es auch zahlreiche Geräte gibt, die nur schein­bar ausgeschaltet sind, aber trotzdem auf Signale warten und dabei Strom verbrau­chen. Bei diesen Geräten hilft auch der Druck auf den Ein- und Ausschaltknopf nicht weiter, da dieser die Geräte nicht auf Null Stromverbrauch stellt, er hat nur eine psy­chologische Wirkung. Und warum ist das so? – Es ist schlicht und einfach billiger in der Herstellung, und deshalb verzichten die meisten Hersteller derzeit bei ihren Geräten darauf, dass diese beim Ausschalten tatsächlich vom Netz getrennt werden. Fazit: Fast alle Elektrogeräte können gar nicht gänzlich ausgeschaltet werden; das ist aber den meisten KundInnen im Geschäft bei der Kaufentscheidung gar nicht bewusst.

Wir müssen natürlich zugeben, dass es bei manchen Geräten sinnvoll ist, zur Daten­speicherung den Standby-Betrieb zu belassen, und erachten es auch nicht für sinnvoll, ein generelles Verbot von Standby zu fordern. Es wäre jedoch gerade da sehr sinnvoll, darauf zu achten, dass man ein im Standby-Stromverbrauch billiges Gerät anschafft.

Es geht schlicht und einfach um Energieeffizienz und um unnötige Stromkosten, wel­che die Haushalte belasten. Die Kosten liegen Schätzungen nach zwischen 60 € und 150 € pro Jahr, die mehr oder weniger für nichts ausgegeben werden. Nach derzeiti­gem Stand wäre für die Erzeugung der gesamten österreichischen Standby-Leistung ein Kraftwerk mit der Leistung von 150 Megawatt notwendig.

Auch auf die CO2-Bilanz wirkt sich unnötiger und ineffizienter Standby-Betrieb negativ aus. Angesichts unserer überaus schlechten diesbezüglichen Situation und der dro­henden Strafzahlungen wegen der nicht erreichten Kyoto-Ziele, sollten wir wirklich jede Möglichkeit wahrnehmen, diese noch in irgendeiner Weise im positiven Sinn zu beein­flussen. Dazu bedarf es aus unserer Sicht klarer gesetzlicher Regelungen, die eine Hinweispflicht auf den Stromverbrauch, den Standby-Verbrauch beinhalten müssen


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