und auch darauf, ob sich ein Gerät tatsächlich vom Netz trennen lässt oder nicht beziehungsweise mit welchen Folgen das verbunden wäre.
Im Sinne der VerbraucherInnen und auch der Umwelt fordern wir nicht irgendwelche nebulosen Vereinbarungen auf freiwilliger Basis, sondern ganz klare, gesetzliche Regelungen. (Beifall bei den Grünen.)
14.13
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.13
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich war immer in Fragen der Preisauszeichnung im europäischen Vergleich führend, und zwar zu einem Zeitpunkt, bevor es in Europa die Preisauszeichnungsrichtlinie gegeben hat.
Daher war es auch logisch, dass 2006 das Preisauszeichnungsgesetz hier im Hohen Haus einstimmig novelliert wurde: mit dem Ziel, gerade für Fluglinien, die davon ausgenommen waren, Bruttopreise in Österreich für den nationalen Bereich vorzuschreiben. Diese Regelung hat sich absolut bezahlt gemacht und wurde nun auch positiv durch eine Aktion der EU-Kommission bestätigt, in der nachgewiesen wurde, dass sich in Österreich die Anbieter – nämlich diejenigen, die auf Internetseiten Flugdienstleistungen anbieten – an diese Bruttopreisauszeichnung gehalten haben.
Anders ist die Situation in anderen Ländern. Meine Vorrednerin hat bereits darauf hingewiesen, dass seitens der EU-Kommission in der Hälfte der Länder Mängel festgestellt wurden.
Das, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, zeigt die Notwendigkeit einer europäischen Regelung. Konsumenten-Nepp in diesem Bereich, wo Urlauber, Menschen, die woanders hinfliegen, in die Irre geführt und getäuscht werden, sollten wir in diesem gemeinsamen Europa nicht akzeptieren. Daher haben wir gemeinsam diesen Antrag eingebracht, der vorsieht, dass die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung für diese Bruttopreisauszeichnung auf europäischer Ebene eintreten.
Bereits am 29. November haben die Verkehrsminister der Europäischen Union einen positiven politischen Beschluss gefasst. Jetzt geht es darum, dass dieser Beschluss auch in der Europäischen Union umgesetzt wird.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es positive Entscheidungen auf europäischer Ebene gibt, liegt es allerdings an den Nationalstaaten, die entsprechenden Kontrollen vorzusehen. Ich möchte darauf extra hinweisen, weil es auch an den österreichischen und nationalen Preisorganen, Aufsichtsorganen liegen wird, sicherzustellen, dass diese Bruttopreisauszeichnung eingehalten wird.
Wir kennen andere Bereiche, wie die Fluggastentschädigung, wo es ebenfalls eine europäische Vorgabe gibt, aber wo wir wissen, dass in vielen europäischen Ländern diese Regelungen nicht eingehalten werden. Daher, Herr Bundesminister, auch unser Appell, darauf zu drängen, dass man mit einer gesetzlichen Regelung nicht aufhört, sondern dass in den Mitgliedstaaten auch die Vollziehung und die Kontrolle dieser für die europäischen Konsumenten positiven Bestimmungen gewährleistet wird.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Europa kann viel für die Konsumenten machen. Es liegt natürlich auch an den Mitgliedstaaten, diese Regelungen umzusetzen und zu kontrollieren. In diesem Sinne bedanke ich mich bei den österreichischen Preisauszeichnungsorganen, die in den Bundesländern tätig sind und ge-
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