Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 95

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der Früh mit großem Interesse alle Wortspenden dazu angehört. Da waren Wortmel­dungen, die ausgesprochen interessant waren, da waren Wortmeldungen, die höchst kritisch waren, insbesondere von den Grünen. Und ich habe versucht, die charmanten Damen von den Grünen zu verstehen. Ich habe es wirklich versucht. Ich verstehe es nicht! Ich verstehe es einfach nicht. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Da ist ganz offensichtlich, dass ein unglaublicher Asylmissbrauch betrieben wird. Da ist ganz offensichtlich, dass rund um Österreich lauter sichere Länder sind, dass also ein Asylwerber eigentlich gar nicht bis zu uns vordringen kann, weil er vorher schon in einem sicheren Land ist, höchstens er kommt mit einem Flugzeug. Es scheint für mich aber eigentlich unwahrscheinlich zu sein, dass ein Asylwerber aus seinem Land, wo er verfolgt wird, wo Leib und Leben bedroht sind aufgrund seiner politischen Anschauung, aufgrund seiner Religion, aufgrund seiner Rasse, aber sicher nicht aufgrund von kriminellen Taten, denn das ist kein Asylgrund, dann mit dem Flugzeug wegfliegt. Das ist eigentlich kaum anzunehmen.

Also jeder, der hereinkommt, kommt schon einmal im Bewusstsein, dass er kein echter Asylwerber ist, weil er vorher schon in einem sicheren Land außerhalb der Grenzen Österreichs – und dort sind nur sichere Länder – schon längst Sicherheit gefunden hätte. Er kommt also so herein und weiß, dass er zu Unrecht hier ist. – Punkt eins.

Punkt zwei: Er kommt hierher, großteils auch illegal. Er eröffnet und beginnt seine Karriere in Österreich als künftiger Bewohner Österreichs, der er sein will, mit einer illegalen Tat, mit dem Überschreiten eines Rechtes, mit dem Setzen einer Straftat.

Meine Damen und Herren, und da soll man nicht die Verfahren, in denen man das aufklärt und die wiederum zurückschickt, verkürzen? – Na selbstverständlich! Und wenn die rechtliche Möglichkeit gegeben ist, dann kann man das nur begrüßen. Und daher verstehe ich die Damen und Herren von den Grünen in diesem Einsatz absolut nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

13.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Abänderungsantrag der Abgeord­neten Weinzinger, Dr. Aspöck und anderer Abgeordneter ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Dr. Aspöck, Dr. Haimbuchner und anderer Abgeord­neter

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (31  d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein erstes Bundesverfassungsrechts­bereinigungs­gesetz erlassen wird (370 d.B.).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht (370 d.B.) angeschlossenen Regierungsvorlage (314 d.B.) betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird, wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 in der Ziffer 28 lautet der Artikel 129c wie folgt:

 


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