Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 145

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muss man die Gesetzgebung dahin gehend anpassen beziehungsweise sicherstellen, dass dem auch entsprochen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb fordern wir von der Freiheitlichen Partei, dass die Verjährung bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbst­bestimmung in jenen Fällen, in denen die Opfer Kinder oder Minderjährige sind, abgeschafft wird. Solche Verbrechen sollen und dürfen nicht nach fünf Jahren verjähren und sollen auch nicht nach 30 Jahren verjähren. Jede dieser Bestien und jedes dieser Ungeheuer, die sich an unseren Kindern vergreifen, sollen auch ein Leben lang wissen, dass sie für ihre ungeheuerliche Tat, wenn sie erwischt werden, zu büßen haben.

Es ist für uns ganz wichtig, das einmal festzuhalten. Da darf es nicht sein, dass das nach fünf Jahren verjährt ist und quasi als Kavaliersdelikt abgehandelt wird. Wer sich an unseren Kindern vergeht, soll eben jederzeit wissen, dass er in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren, wenn man ihm draufkommt, auch zur Verantwortung gezogen werden muss in unserer Gesellschaft. Wir brauchen deshalb härtere Gesetze. Ich stehe dazu, die Freiheitliche Partei Österreichs steht dazu, dass wir hier auch härtere Gesetze festmachen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch stellen den größten Frevel dar, dessen sich ein Mensch schuldig machen kann, und deshalb fordern wir auch die Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Personen, die mit Unmündigen den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vollziehen, und das Anheben der Strafsätze bei sämtlichen Straftatbeständen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder eben gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, die gegenüber Kindern und Minderjährigen verübt werden.

Außerdem ist es auch wichtig, festzuhalten, dass wir aus allen Studien von Menschen, die Kinder sexuell missbrauchen, wissen, dass die Wiederholungsrate bei nahezu 98 Prozent liegt. Wir wissen, dass es bei diesen Tätern bis heute kaum eine Chance auf Heilung gibt. Wir wissen, dass die Wiederholungsraten exorbitant hoch sind. Des­halb ist es auch wichtig, dass gerade solche Täter nicht vorzeitig entlassen werden, Frau Justizministerin. Gerade dort haben wir dafür Sorge zu tragen, dass es keine vorzeitigen Entlassungen gibt. Und gerade dort ist es auch wichtig, wenn wir von vorzeitigen Entlassungen insgesamt reden, dass man selbstverständlich auch darüber nachdenken sollte, wie man solchen Tätern auch mit medizinischen Mitteln beikommen kann.

Deshalb bringe ich auch folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine Vorlage zum Strafgesetzbuch zuzuleiten, welche die Möglichkeit einer chemischen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 des StGB verurteilt wurden, beinhaltet.

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Wir müssen auch darüber nachdenken, dass es eine medizinisch-chemische Kas­trationsmöglichkeit gibt, die auch dazu führt, dass Täter nicht mehr das Verlangen haben, in diese Richtung tätig zu werden. Das ist auch etwas, mit dem wir uns aus­einandersetzen müssen.

Und wenn wir den Fall Luca hernehmen und beurteilen wollen, dann hat der auch eines gezeigt, nämlich dass es in unserer Gesellschaft durchaus ein weit verbreitetes Wegschauen gibt – ein Wegschauen, wenn Gewalt gegenüber Kindern offenkundig


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