Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 31

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darf speziell ganz kurz auf die Regierungsvorlage in Punkt 1 eingehen. Ich muss sagen, allein der Murks, bis dieser Punkt auf die heutige Tagesordnung gesetzt worden ist, spricht für sich. Es gab heute vor einer Woche eine Sitzung des Gesundheits­ausschusses, wo eine Regierungsvorlage vorgelegt wurde, der Koalitionspartner SPÖ stellte den Antrag auf Vertagung, die ÖVP murrte anfangs noch, stimmte aber schließ­lich doch dieser Vertagung zu. Ein Termin für eine weitere Sitzung des Gesundheits­ausschusses wurde für ungefähr eine Woche später festgesetzt. In der Zwischenzeit kamen fünf Mails mit Abänderungsanträgen; am Ende stand „Letztfassung“. Wir waren gestern in besagter Sitzung des Gesundheitsausschusses. Abgeordneter Wöginger brachte diese Abänderung ein, zog sie eine halbe Stunde später wieder zurück, und es kam wieder zu einer Änderung dieser Abänderung.

Ich sage Ihnen: Das ist ein Murks von oben bis unten! Allein diese sogenannte Ent­stehungsgeschichte ist ein Tohuwabohu in Reinkultur.

Genauso ist auch der Inhalt dieser Regierungsvorlage zu sehen. Es soll jetzt die 24-Stunden-Betreuung beschlossen werden, und dann wird es Menschen geben, die zwar keine Ausbildung haben, Pflegebedürftige aber betreuen dürfen. Daher stellen sich jetzt schon einige Fragen.

Sie, Frau Bundesministerin, sagen, natürlich dürfen Menschen auch ohne Ausbildung andere füttern. – Ja, damit haben wir kein Problem. Aber wo ist denn jetzt die Grenze? Wie kann denn eine nicht ausgebildete Betreuungsperson erkennen, dass der Patient vielleicht Schluckstörungen hat? Also da fängt es schon einmal an. Was ist, wenn er das übersieht? Wer trägt denn dann die Haftung? Wer ist dann zur Verantwortung zu ziehen? Der Arzt, der das einer diplomierten Schwester gesagt hat, die diplomierte Schwester, die das an das nicht ausgebildete Personal weitergeleitet hat? – Darauf gibt es überhaupt keine Antworten.

Nächste Frage: Was ist beim Waschen? Natürlich kann auch eine nicht ausgebildete Betreuungsperson Patienten waschen. Aber wie kann eine nicht ausgebildete Person erkennen, ob ein Patient vielleicht wund gelegen ist? Wer ist haftbar zu machen, wenn das übersehen wird?

Das alles sind Dinge, die in dieser Vorlage überhaupt nicht berücksichtigt werden. Sie, Frau Bundesminister, haben gestern gesagt, das sei eine Frage der Definition. – Aber genau diese Definition fehlt mir eben.

Zur Finanzierung: Das illegale Betreuungspersonal, das sich die Österreicherinnen und Österreicher bisher geleistet haben, soll jetzt legalisiert werden. Das ist ein guter Ansatz, es stellt sich allerdings die Frage: Wer soll das alles finanzieren? Es ist ja nicht so, dass das legale Personal dieselben Kosten wie das bisher illegale Personal ver­ursacht. Diese Finanzierung also ist vollkommen offen, und wenn Österreicherinnen und Österreicher sich für dieses neue legale Modell entscheiden, dann werden sie automatisch in die Armutsfalle rutschen, weil sie es sich nicht leisten können.

Weiters ist es so, dass es einen Berufsstand, eine Berufsgruppe gibt, nämlich die sogenannten Heimhilfen, die immerhin 400 Stunden an Ausbildung haben und die vieles nicht dürfen, was 24-Stunden-Betreuer, die überhaupt keine Ausbildung haben, jetzt dürfen. Da wird offensichtlich ein ganzer Berufsstand ausgebootet, ein ganzer Berufsstand zur Auflösung gebracht, denn wozu soll noch jemand eine Ausbildung zur Heimhilfe machen, wenn man ohnehin nichts mehr machen darf, während jemand, der keine Ausbildung hat, alles machen darf. Hier ist wirklich ein ganz massiver Fehler fest­stellbar. (Beifall bei der FPÖ.) – Zu Recht regen sich genau diese Berufsgruppen auf.

Ich weiß, Ihr Argument war: Damit bleibt es billig! – Frau Bundesminister! Allein der ökonomische Gedanke in Gesundheitsbelangen ist leider Gottes der falsche Ansatz,


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