Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 40

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tig, denn Pflege und Betreuung sind zwar verschiedene Bereiche, sie ergänzen sich aber immer wieder, und es kann nicht so sein, dass – mein Vorredner Dr. Grünewald hat das ebenfalls angeschnitten – bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme oder beim Aufsuchen der Toilette unbedingt eine ausgebildete Pflegeperson behilflich sein muss, sondern es muss möglich sein, dass das auch Betreuungspersonen machen können. Ich finde es daher richtig, dass in diesem Bereich einmal Klarheit geschaffen wird.

80 Prozent der Menschen, die Pflege benötigen – egal, ob das eine Kranken-, eine Altenpflege oder eine Behindertenpflege ist –, werden zu Hause gepflegt. Die pfle­gende Person ist zu 79 Prozent weiblich und hat ein durchschnittliches Alter von 58 Jahren.

Die Legalisierung der illegalen 24-Stunden-Betreuung wurde jetzt verschoben, die Amnestie wurde verlängert, und innerhalb der Koalition wurden Schuldzuweisungen getätigt: Die einen von der SPÖ haben gesagt, die Förderung wird deswegen nicht angenommen, weil die Amnestie für die illegale Pflege verlängert worden ist; und auf der anderen Seite hat der Koalitionspartner ÖVP wiederum gesagt, die Förderung im selbständigen Bereich ist zu gering. – Ich glaube auch, dass sie in diesem Bereich zu gering ist. Wichtig ist aber, dass man hier eine Lösung findet!

Eine Lösung brauchen wir auch bei der Vermögensgrenze, denn es ist so, dass zwei Bundesländer diese Vermögensgrenze nicht anerkennen. Ich bin auch der Meinung, dass die Vermögensgrenze in diesem Bereich ganz einfach weggehört. Nieder­öster­reich und Vorarlberg sind hier vorbildlich vorgeprescht und sagen: Wir müssen ganz einfach mehr Geld in die Hand nehmen für diesen Bereich, denn die Statistiken sind uns ja bekannt, und es ist so, dass natürlich künftig noch mehr Menschen zu Pflege­fällen werden. Durch die steigende Lebenserwartung und die höhere Anzahl hoch­betagter Menschen wird das ganz einfach so sein, und das muss uns auch bewusst sein.

Der Unterschied zwischen Pflege und Betreuung – Altenbetreuung, Krankenbetreuung, Betreuung von Behinderten. Menschen mit Behinderungen sind mir ein besonderes Anliegen. In der Behindertenarbeit werden Menschen in ihren täglichen Bedürfnissen bis zu 24 Stunden unterstützt, und es geht in diesem Bereich in erster Linie darum, diesen Menschen ein möglichst normales, selbständiges Leben zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass diese Menschen auch entsprechend unterstützt werden. In der Praxis ist es oft unmöglich, vor allem auch in diesem Bereich, Tätigkeiten der Pflege von solchen der Betreuung zu trennen. Behindertenbetreuerinnen und -betreuer sollten daher künftig genauso wie PersonenbetreuerInnen auch bestimmte pflegerische Tätigkeiten ausführen können.

Das, glaube ich, Frau Bundesminister, sollte man da unbedingt mit einfließen lassen. Ich weiß, dass das eine Querschnittmaterie ist, etwas, was den Sozialminister genauso wie den Wirtschaftsminister betrifft, und auch Sie sind betroffen. Es sollten alle an einem Strang ziehen und hier ein Gesamtpaket für alle Gesundheits- und Pflegeberufe vorlegen. Die Finanzierung ist nicht ganz geklärt, aber ich würde dafür plädieren, dass es in Zukunft einen steuerfinanzierten Pflegefonds gibt und dass man für diesen Bereich einfach auch mehr Geld in die Hand nimmt – und dass auch das Pflegegeld in Zukunft jedes Jahr valorisiert wird. (Beifall beim BZÖ.)

10.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite