Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 55

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

11.38.32

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bun­des­ministerin! Frau Staatssekretärin! Elsa, 1954 geboren, verheiratet – ihr Mann bezieht eine Erwerbsunfähigkeitspension –, ist im Jahre 2005 schwer erkrankt; sie hatte eine Gehirnblutung. Elsa leidet unter Bluthochdruck, sie ist übergewichtig. Sie ist mit einem Harnkatheter versorgt. Die Extremitäten von Elsa sind weitestgehend bewegungsunfähig. Sie ist auf den Rollstuhl angewiesen, um überhaupt irgendwo hintransportiert werden zu können. Sie ist aber voll orientiert.

Ihr Mann hat für sie eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung organisiert. Er ist auf dem öster­reichischen Arbeitsmarkt nicht fündig geworden. Sie hat zwei tschechische Betreuerin­nen, die jetzt abwechselnd ganz legal nach dem niederösterreichischen Modell in Selbständigkeit tätig sind und sie bei der Erfüllung aller Bedürfnisse ihres normalen Alltags unterstützen. Dadurch wird es auch möglich, dass sie zur Logopädie und zur Physiotherapie gebracht werden kann. Sie kann auch mit ihrem Gatten ihren Hausarzt aufsuchen und ihre Mutter, die in einem Pflegeheim untergebracht ist, besuchen.

Elsa ist nicht bewusst, dass all diese Tätigkeiten, die sie tagtäglich erlebt und die an ihr vollbracht werden, in einem Graubereich geschehen. Es ist ihr auch nicht bewusst – ich denke, weder ihr Mann noch sie wird es registrieren –, dass eine Kompetenz­erweiterung notwendig ist, um diese Personenbetreuung in einem Haushalt im Rah­men dieser 24-Stunden-Betreuungstätigkeit zu legalisieren. Sie hat eigentlich nur einen einzigen Wunsch, sie möchte so lange wie möglich und so selbstbestimmt wie möglich mit ihrem Gatten in ihrer Wohnung leben.

Ich begrüße, dass es heute möglich ist, diese Kompetenzerweiterung mit diesem Ge­setz parlamentarisch zu verabschieden. Es wurde viel diskutiert, es wurden in zwei Ausschüssen diesbezügliche Debatten abgeführt. Mit dem heutigen Tag wird auch diese Betreuung, die Elsa braucht und viele andere Menschen in dieser Weise brauchen, legalisiert. Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

11.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dona­bauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.41.07

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregie­rung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dieser Gesetzesmaterie wird die Richtlinie der EU aus 2005 in entsprechender Weise umgesetzt, ebenso, wie meine Kollegin Dr. Oberhauser hier schon ausgeführt hat, der Entschließungsantrag, den wir am 16. Jänner hier eingebracht haben.

Ich denke, zu diesem Zeitpunkt konnte sich niemand vorstellen, welch klare und doch umfassende Regelung getroffen werden kann. Deshalb allen damit befassten Minis­terien, im Besonderen Ihnen, Frau Bundesminister, hohe Anerkennung, vor allem aber auch allen Experten und Legisten. Das Gesetzeswerk zustande zu bringen war wirklich Schwerarbeit, zumal über 70 Stellungnahmen vorlagen und man auch wusste, dass jeder irgendwo seinen Bereich sichern wollte und keiner sich in die Beweglichkeit, in die Dynamik dieser Gesetzesmaterie einbringen wollte. Das ist nun, glaube ich, gelungen, und wir alle – das ist aus allen Gesprächen hervorgegangen – sind sehr froh darüber.

Ich möchte es nicht verabsäumen, dir, Dr. Franz Huainigg, hier Danke schön zu sagen. Du bist eine der wesentlichen Persönlichkeiten, die uns hier Rat und Empfehlung gegeben haben. Das soll angemerkt werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite