Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 57

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mitgliedern und insbesondere der Frau Ministerin mit ihren Mitarbeitern ganz herzlich gedankt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abge­ord­neter.

 


11.46.29

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Frau Staatssekretärin! Vor Kurzem habe ich mit Kindern diskutiert, und sie haben mich gefragt: Wie lebst du? Im Krankenhaus? – Ich habe gesagt, nein, ich lebe zu Hause. Ich gehe nicht auf die Toilette, sondern die Toilette kommt zu mir, in Form von Urin­flasche und Katheter. Wenn ich trinken will, dann bekomme ich Wasser über die Magensonde, und ich kann sogar während des Trinkens sprechen. Das ist wichtig für Politiker. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Ing. Hofer.)

Mit der Beatmungsmaschine kann mir auch die Luft nicht ausgehen, nicht am Mount Everest – und auch nicht bei Parlamentsreden.

Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, dass behinderte Menschen zu Hause integriert leben können und das neue Gesetz diesbezüglich sehr wichtige Regelungen trifft.

Ich habe vor einem Monat in einem „Standard“-Artikel drei Fälle von behinderten Men­schen mit Pflegebedarf beschrieben und ihre Probleme erklärt. Sie leben integriert, sie gehen in die Schule, arbeiten, aber sie benötigen Hilfe beim Essen, wenn sie auf das Klo gehen müssen oder auch wenn sie zum Beispiel die Atemkanüle abgesaugt bekommen müssen. Und sie erhalten diese Hilfe in Form von persönlicher Assistenz, von Menschen, die sogenannte Laienhelfer sind, aber auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen eingeschult sind. Hier geht es nicht um ein Berufsbild, sondern wirklich um individuelle Maßnahmen. Und diese Maßnahmen sind in diesem neuen Gesetz getroffen worden, eine sehr wichtige Regelung, auch sehr praxisnah, damit behinderte Menschen wirklich integriert leben können.

Es hätte wenig Sinn, wenn man den Krankenhausbetrieb auf den mobilen Bereich über­tragen würde, wenn rund um mich ein ganzes Team von Ärzten und Kranken­schwestern versammelt wäre. So macht es Sinn und so soll es heute beschlossen werden.

Die persönliche Assistenz wird erstmals in einem Gesetz erwähnt. Das ist, wie ich meine, ein wichtiger Schritt einerseits für die rechtliche Absicherung, andererseits aber auch für die Anerkennung dieser Gruppe von Menschen und dieser Tätigkeit.

Gestern haben noch Pflegefachkräfte demonstriert, und ich muss sagen, dass ich das nicht verstehe, denn sie müssen doch sehen, wo die Bedürfnisse der Betroffenen liegen. Sie bekommen durch diese neue Regelung neue Aufgaben in Form von Qua­litäts­sicherung, in Form von Case-and-Care-Management, also viele neue Heraus­forde­rungen und Chancen für diesen Berufsstand.

Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken, einerseits beim Otto-Wagner-Spital, die ja Vorreiter waren, die dieses Modell sehr mutig schon seit 15 Jah­ren praktizieren, das jetzt legalisiert, also in Gesetzesform gegossen wird, andererseits bei den Beamten des Gesundheitsministeriums, bei Frau Dr. Hausreither und Herrn Dr. Aigner, aber auch insbesondere bei Ministerin Kdolsky, die sich für eine Lösung sehr eingesetzt hat, ebenso bei Herrn Minister Buchinger und Herrn Minister Barten­stein. Vielen Dank für diese Lösung im Sinne behinderter Menschen. – Danke. (Allge­meiner Beifall.)

11.52

 


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