Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 58

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Da zu Tagesordnungspunkt 1 vor drei Minuten ein Antrag auf getrennte Abstimmung eingebracht wurde und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung dieser Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1 auf einen späteren Zeitpunkt.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 482 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch da ist Einstimmigkeit gegeben. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

11.54.123. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (433 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Zahnärztegesetz geän­dert werden (478 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Er wünscht eine Redezeit von 1 Minute. – Bitte, Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


11.54.35

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Bei diesen zwei Gesetzesvorlagen geht es um eine Be­rufs­anpassung, und zwar um Folgendes: Wenn jemand im Rahmen seiner Berufs­ausübung die Berufsberechtigung zurückgenommen bekommt, also praktisch zu verlie­ren droht, hatte er bisher das Recht, bei der Gesundheitsministerin dagegen zu berufen. Das ist nach der Europäischen Menschenrechtskonvention aber eigentlich nicht zulässig, sondern man muss das jetzt an den Unabhängigen Verwaltungssenat der Länder delegieren. Deshalb stimmen wir dieser Novelle, die international gesehen zu mehr Rechtssicherheit führt, gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

11.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.55.33

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Im Rahmen des Tages-


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