Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 88

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und Kadmium – ist es absolut wichtig, schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit bei der Entsorgung zu minimieren, wenn nicht gar ganz zu verhindern.

Für Österreich sind nunmehr folgende Regelungen vorgesehen: Erstens, Konsu­mentIn­nen können Batterien kostenlos im Handel zurückgeben. Zweitens, Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren müssen an Sammel- und Verwer­tungssystemen teilnehmen und haben eine anteilsmäßige Abholverpflichtung. Es gibt eine Abholkoordinierung, Registrierungspflichten, und auch Sammelstellen sind einzu­rich­ten. Drittens, die Hersteller oder deren Sammel- und Verwertungssysteme tragen die Kosten des Transports ab der Sammelstelle und jene der Behandlung sowie der Information der KonsumentInnen, was ganz wichtig ist. Viertens, die Sammlung von Batterien erfolgt auch über die Gemeinden. Fahrzeugbatterien können in den öffentlich zugänglichen Abfallsammelstellen der Kommunen zurückgenommen werden, müssen aber nicht.

Diese von der Wirtschaft massiv gewünschte Ausnahmeregelung für Fahrzeugbat­terien, konkret das Abgehen von der Sammelverpflichtung bei den Abfallsammelstellen der Gemeinden, und die nur partielle Einbindung der Abholkoordinierung bewerten wir sehr differenziert. Daher haben wir mit der Ausschussfeststellung darauf gedrängt, dass der Umweltminister auf die Rückgabemöglichkeiten der Konsumenten, auf die Erlössituation der Kommunen und auf den fairen Wettbewerb der Sammel- und Verwertungssysteme besonderes Augenmerk legt und das Funktionieren des Systems regelmäßig evaluiert wird.

Ich darf mich auch beim Koalitionspartner recht herzlich für die wirklich konsensuale Gesprächsführung in dieser Sache bedanken, und ich hoffe, dass wir hier etwas für die Konsumenten getan haben, das wirklich auch etwas für die Zukunft bringt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.)

13.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.35.46

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Pröll! Hohes Haus! Zum Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsge­setz 2002 geändert wird, bestehen unsererseits keine Einwände. Was mir aber besonders wichtig ist, ist, dass auch die Hersteller von Batterien durch das Gesetz in die Pflicht genommen werden, Fahrzeugaltbatterien abzuholen und an einem Sammel- und Verwertungssystem für Geräte- und Fahrzeugbatterien teilzunehmen. Ganz wichtig ist vor allem, dass auch die Möglichkeit besteht, in den bestehenden oder neu zu errichtenden Kommunen-Sammelstellen extra für Batterien eine Stelle einzurichten.

Was ich aber grundsätzlich dazu sagen möchte, ist, dass die Öffentlichkeit doch durch eine Kampagne darüber aufgeklärt werden muss, wie fatal es für die Umwelt ist, wenn Batterien nicht richtig entsorgt werden, sondern im Hausmüll landen oder, was noch schlimmer ist, irgendwo entsorgt werden. Was das für die Umwelt und vor allem für das Grundwasser bedeutet, brauche ich, glaube ich, hier nicht extra zu erwähnen.

Hier ist eigentlich auch von der Bevölkerung Eigeninitiative gefordert und einzufordern. Was aber unbedingt erforderlich ist – und hier sind die Wirtschaft und der Handel gefragt –, ist, dass hundertprozentig sichergestellt wird, dass Batterien dort, wo sie gekauft werden, auch zurückgegeben werden können. (Beifall des Abg. Mag. Dar­mann. – Abg. Praßl: Ja, natürlich!) Aber nicht irgendwo in irgendeinem Winkel, den


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