Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 87

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Das heißt, es gibt noch keine leistungsfähige Bahnanbindung für diese thermische Abfallverwertungsanlage, und die müssten wir eben gewährleisten, damit wir nicht mit Tausenden und Abertausenden Lkws belastet werden, die durch die Gemeinden fahren, um den Müll als Rohstoff zur thermischen Abfallverwertungsanlage zu bringen. Diese Hausaufgabe, die müssen wir noch lösen.

Herr Bundesminister, Sie haben mir auf eine Reihe von Anfragen Auskunft darüber gegeben, in welchem Ausmaß gefährliche Abfälle nach Österreich transportiert wer­den. Sie werden hier ja nicht endgelagert, sondern sie werden weiterverarbeitet – entweder thermisch oder auf eine andere Art und Weise –, und das Ministerium hat natürlich Kenntnis darüber, was mit diesen gefährlichen Abfällen passiert.

Jetzt haben wir in Österreich eine Schiene im Umweltbereich eingezogen, die sehr erfolgreich ist, das sind die Umweltgemeinderäte. Diese Umweltgemeinderäte küm­mern sich gemeinsam mit dem Bürgermeister vor Ort darum, dass – oft sind es nur kleinere – Anliegen in Ordnung gebracht werden. Oft liegen Leuchtstoffröhren in der freien Natur herum oder Sperrmüll. Der Umweltgemeinderat kümmert sich also gemeinsam mit dem Bürgermeister um all das, was die Gemeinde betrifft.

Wir sind der Meinung, dass aufgrund der doch ansehnlichen Menge von 50 000 Ton­nen gefährlichen Abfalls, die jährlich nach Österreich importiert wird, die Gemeinden wissen sollten, wenn auf dem Gemeindegebiet gefährliche Abfälle weiterverarbeitet werden. Da muss man sich nicht fürchten, dass das sofort rausgeht und die Bevölke­rung aufgewiegelt wird, denn auch der Bürgermeister und der Umweltgemeinderat sind als Amtspersonen der Amtsverschwiegenheit verpflichtet, wenn das die Amtsver­schwiegenheit erfordert. Aber ich glaube, es ist einfach notwendig: Wenn man sich einen Umweltgemeinderat leistet, der sich wirklich bemüht, in diesem Bereich für seine Gemeinde zu arbeiten, dann soll dieser Umweltgemeinderat auch wissen, wenn auf dem Gemeindegebiet gefährliche Abfälle behandelt werden.

Ich erinnere mich daran, dass – das ist gar nicht so lange her – in Niederösterreich, in den Gemeinden Tattendorf und Markgrafneusiedl, asbesthältiger Bauschutt aus Italien abgelagert worden ist. Damals hat eine Tageszeitung darauf aufmerksam gemacht. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ich habe darauf aufmerksam gemacht!) – Sie haben auch darauf reagiert, wir haben dann auch eine Gesetzesänderung beschlossen. Aber das ist für mich ein Beispiel dafür, worüber Gemeinde und Bürgermeister informiert sein müssen, wenn es zur Ablagerung – in diesem Fall war es eine Ablagerung – oder zur Weiterverarbeitung von gefährlichen Abfällen in der Gemeinde kommt. In diesem Sinne darf ich Sie bitten, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.32.54

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Mit der AWG-Novelle Batterien setzen wir die EU-Richtlinie 2006/66/EG in österreichisches Recht um. Sie zielt darauf ab, die Umwelt­bilanz von Batterien und Akkumulatoren sowie die Tätigkeiten aller an deren Lebens­zyklus beteiligten Wirtschaftsakteure, sprich Hersteller, Vertreiber und Endnutzer und vieler anderer, die direkt an der Behandlung und am Recycling beteiligt sind, zu ver­bes­sern.

Jährlich fallen in der EU zirka 800 000 Tonnen Autobatterien, 190 000 Tonnen Indus­trie­batterien und 160 000 Tonnen Gerätebatterien an. Angesichts dieser Mengen und der in Batterien und Akkumulatoren enthaltenen Schwermetalle – wie Quecksilber, Blei


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