Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 92

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Herr Abgeordneter, es liegt nicht an mir, Förderungsantragstellern ohne gesetzliche Basis auszurichten, dass sie kein Projekt einbringen dürfen. (Abg. Mag. Kogler: Sie sind ein Opfer Ihres eigenen NLP-Kauderwelschs!) Wenn ein Förderwerber und ein Projektwerber, in diesem Fall in Heiligenkreuz, Burgenland, eine Anlage plant, dann soll ihm das möglich sein.

Er muss mit dem UVP-Verfahren (Abg. Dr. Lichtenecker: Es geht um die Exporte!), was die Bürgerbeteiligung betrifft, alle Umweltverfahren und Gesetze einhalten. Das läuft jetzt. Wer ist die Behörde, die das abzuwickeln hat? (Abg. Dr. Lichtenecker: Das Land Burgenland! Ach, das wissen Sie nicht?!) – Nicht der Umweltminister! Sie haben sich an die falsche Adresse gerichtet. Das Land Burgenland hat dieses UVP-Verfahren umzusetzen, aber nicht nur im Burgenland, sondern auch in enger Kooperation mit dem Nachbarland Ungarn. Das funktioniert. Da werde ich genau darauf schauen, dass das UVP-Gesetz in der Abwicklung hundertprozentig erfüllt wird.

Wenn Sie dann noch sagen – und das ist das zweite spannende Projekt –: Warum importiert man so viel und braucht diese Müllverbrennungsanlage überhaupt?, dann reden Sie wider besseres Wissen. Sie wissen, dass wir wesentlich mehr Müll exportieren als wir importieren. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Aber Sie haben sich selbst auf das Glatteis begeben. Wir exportieren wesentlich mehr als wir importieren. Ergo, es gibt Potential auch für die Müllverbrennungsanlage in Heiligenkreuz. Wir ersparen uns damit Exporte, und es geht mehr in die Verbrennung und in die Energiegewinnung. Im Übrigen höre ich, dass es auch in der Region viele Interessenten gibt, auch Thermen, die an der Energiebereitstellung aus diesen Müllverbrennungsanlagen Interesse haben. (Ruf bei den Grünen: Ist ja ein Traum! – Abg. Hornek: Also was jetzt?)

Deswegen liegt es jetzt an uns und an mir, darauf zu schauen, dass Umweltgesetze auf Punkt und Beistrich eingehalten und nur sinnvolle Anlagen errichtet werden – da bin ich bei Ihnen – und dass Ungarn ausgiebig und gemäß Aarhus-Konvention – wir werden heute noch einen Punkt haben – eingebunden ist.

Abschließend zur Raab: Zeigen Sie mir ein Vertragswerk zwischen zwei Ländern, das so schnell und klar eine konkrete Vorgehensweise zur Lösung eines solchen Problems gezeitigt hätte! (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Hören Sie auf mit Aktionismus und kommen Sie zurück auf das, was wirklich Realität ist. Da stehen wir in allen Bereichen, die Sie genannt haben, sehr, sehr gut da. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hornek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.44.31

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nun zur Diskussion stehende Regierungsvorlage zur Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, die Umweltbelastung durch Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien auf ein Mindestmaß zu beschränken.

In den letzten Jahren hat die Zahl elektronischer und elektrischer Geräte mit Batterien oder Akkus stark zugenommen. Mit der Umsetzung der Richtlinie wird klargestellt, dass die Hersteller die Kosten des Rücknahmesystems auch selbst tragen müssen. In Österreich werden jährlich rund 2 000 Tonnen Batterien gekauft. Schadstoffarme Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien sind die mit Abstand meistgekauften Batte-


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