Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 178

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Weiters verbilligen sich die Mietkosten bei 300 000 Wohnungen nach dem Wohnungs­gemeinnützigkeitsgesetz, nämlich bei jenen Wohnungen, wo auf den burgenländischen Richtwert mit der 30-prozentigen Abschlagsregelung gegriffen wird. Das bedeutet zum Beispiel bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung eine Ersparnis von zirka 42 € pro Jahr.

Im Herbst werden weitere Gespräche in Richtung Schwellenwertregelung 5 Prozent geführt, wie wir sie ja bei den Kategoriemieten derzeit schon haben. Ein Schwellenwert von 5 Prozent bedeutet, dass die Mieten erst wieder dann erhöht werden, wenn 5 Prozent Teuerung seit der letzten Mietenerhöhung überschritten werden. Es ist mit der SPÖ vereinbart, dass auch bei so einer Regelung die grundsätzliche Wert­beständigkeit der Mieten aus verfassungsrechtlichen Gründen unantastbar bleibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Weiters wollen wir noch die Kostentragung bezüglich des Energieausweises und auch die §-3- und die §-8-Regelung, die durch das OGH-Urteil notwendig geworden sind, betreffend Erhaltung und Wartung neu regeln.

Weiters werden laut Minister Martin Bartenstein die Maklerprovisionen von maximal drei Bruttomieten auf maximal zwei Bruttomieten mit voraussichtlicher Wirksamkeit ab 1. Juli 2008 gesenkt.

Abschließend erlauben Sie mir folgende Bemerkung: Es wurde ein Teil des Pakets der De-Inflation von Wilhelm Molterer jetzt umgesetzt, aber es warten noch viele Aufgaben auf uns. Ich verstehe heute noch nicht die Gebührenerhöhung beim ORF. Ein Gebüh­renstopp wäre nötig, die Aussetzung der Erhöhung der Vignettengebühr, die Verstär­kung des Wettbewerbs bei Strom und Gas. Bitte, in Linz werden die Leitungsrechte um 50 € reduziert, und auf der anderen Seite erfolgt eine Erhöhung des Energiepreises um das Doppelte im selben Zeitraum. Oder: Wasser- und Abwassergebühren; da gibt es noch viel Handlungsfelder, wo wir den Bürgern wirklich wirksam helfen können.

Abschließend ein herzliches Dankeschön an die Justizministerin, an die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums unter der sehr perfekten Federführung von Herrn Dr. Stabentheiner und auch an die Oppositionsparteien, die sich diesem Antrag anschließen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.39.30

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auch, dass heute hier als erster wichtiger Schritt zur Linderung der Inflation im Mietenbereich die Einschränkung dieser Infla­tions­anpassung der Mieten einstimmig beschlossen werden kann. Es hat im Ausschuss eine sehr breite und konstruktive Diskussion dazu gegeben, wofür ich mich auch sehr herzlich bedanke.

Zum Steigen der Wohnkosten sind auch sehr zahlreiche öffentliche Wortmeldungen getätigt worden.

Es ist hier keine Unterscheidung zwischen den Preissteigerungen bei privaten und gemein­nützigen Wohnungen, zwischen den Betriebskosten und der Miete vorge­nommen worden. Daher möchte ich ganz kurz dazu sagen, dass im Jahresdurch­schnitt – und das beruht auf einer Studie von Frau Dr. Bauer – die Wohnkosten weniger als die Inflationskosten gestiegen sind.

 


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