Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 49

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zu beschreiben. Einerseits werden nach europäischer Definition annähernd 100 % Prozent der österreichischen Betriebe – 99,7 % – zu den KMUs gezählt, andererseits können mit den bisher in der KMU-Forschung gebräuchlichen Größenklassen (Kleinst­betrieb, Kleinbetrieb, Mittelbetrieb) die immer größer werdenden Segmente der „Mikro­betriebe“ (0 bis 3 MitarbeiterInnen) und der Ein-Personen-Unternehmen nicht differen­ziert dargestellt werden. Auch die spezifischen Bedürfnisse der nicht zur Buchführung verpflichteten „Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen liegen offenbar gänzlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle der Wirtschaftspolitik der Regierung. Jedenfalls war das KMU-Förderungsgesetz 2006 vollkommen unzureichend.

Generell sind statistische Daten über diese Unternehmensklassen sehr schlecht bis überhaupt nicht vorhanden. Forschungsaktivitäten im Segment der bisher als „Klein- bzw. Kleinstbetriebe“ klassifizierten Unternehmen müssen dringend verstärkt werden, um die wirtschaftliche Lage der Ein-Personen-Unternehmen und Mikrobetriebe in den einschlägigen Untersuchungen bzw. Statistiken genauer darstellen zu können. Ein zweiseitiger „Exkurs“ über Ein-Personen-Unternehmen am Ende des Mittelstands­berichts 2006/07 kann dieser Anforderung in keinster Weise gerecht werden!

Politik und berufliche Interessenvertretungen müssen die grundlegenden und großteils irreversiblen Veränderungen der Arbeitswelt zur Kenntnis nehmen und aktiv mit­gestalten. So notwendig es ist, allen Formen von Scheinselbstständigkeit entgegen­zu­treten bzw. zu verhindern, dass DienstnehmerInnen und Arbeitslose unfreiwillig in die Selbstständigkeit gedrängt werden, so notwendig ist es auch, für die überwiegende Mehrzahl der Ein-Personen-Unternehmen, die diese autonome Arbeitsform mit Selbst­bewusstsein und Optimismus gewählt haben, adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen. Für die Grünen steht bei der Gestaltung dieser Rahmenbedingungen das Prinzip der Gleichberechtigung, Fairness und Wertschätzung im Vordergrund. Die Mehrzahl der Ein-Personen-Unternehmen befindet sich nicht in einem bedauerns­werten „Entwicklungsstadium“, aus dem sie so rasch wie möglich erlöst werden muss, vielmehr bilden sie ein neues, wachsendes und erfolgreiches Segment der öster­reichischen Wirtschaft. Ein-Personen-Unternehmen sind weder „klein“ noch „hilfsbe­dürftig“, sondern sie haben das Recht, dass ihr Mut, ihre Kreativität und ihre Leis­tungen, die sie im Wirtschaftsleben erbringen, von der Gesellschaft anerkannt und honoriert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, angesichts der Bedeu­tung der Ein-Personen-Unternehmen für die österreichische Wirtschaft

1. dem Parlament den demnächst zur Veröffentlichung anstehenden Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bezüglich „Ein-Personen-Unternehmen in Österreich“ zur parlamentarischen Behandlung zuzuleiten;

2. gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen eine Arbeitsgruppe mit der Aufgabe einzurichten, dem Parlament bis 31.12.2008 einen Optionenbericht vorzu­legen, in dem die Möglichkeiten der Förderung von Ein-Personen-UnternehmerInnen im Rahmen der anstehenden Steuerreform analysiert werden und

 


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