Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 107

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sind. Kinderschutzarbeit ist eine gemeinsame Verantwortung, eine gemeinsame Ver­antwortung von Politik und Gesellschaft.

Wir alle müssen den Anspruch von Kindern wahrnehmen: den Anspruch auf ein glückliches und ein unbeschwertes Leben, auf Liebe und auf Zuneigung und das Recht, vor Gewalt geschützt zu sein. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort. Die Fernsehredezeit ist beendet, daher gibt es nur mehr eine freiwillige Redezeitbegrenzung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.03.53

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Michael Haneke hat einmal gesagt, manchmal ist die Wirklichkeit viel unglaubwürdiger als etwas Erfundenes. – Das Unfassbare ist passiert. Mitten unter uns. In einem Kellerverlies in Amstetten. Ein unglaubliches Martyrium, das Tochter und Kinder des Josef F. erlebt haben.

Das Grausame an Straftaten, die im eigenen Familienkreis verübt werden, ist, dass die Täter diejenigen sind, die einem am Nächsten stehen sollten. Oft sind es die Väter, die Ehepartner, die Lebensgefährten, die Söhne. Der Tatort, das sind die eigenen vier Wände, in denen man sich eigentlich wohlfühlen, sicher fühlen sollte.

Wir sollten uns auch ins Gedächtnis rufen, dass nach wie vor in Europa die häusliche Gewalt bei den Frauen zwischen 14 und 45 Jahren die Todesursache Nummer eins ist. Jede fünfte Frau macht in ihrem Leben mindestens einmal eine Gewalterfahrung. Und da, sehr geehrte Damen und Herren, dürfen wir nicht zusehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Österreich hat hier schon vieles auf den Weg gebracht. Wir haben letzte Woche hier im Parlament, im Hohen Haus die Möglichkeit gehabt, die Gäste des Europarates zu beherbergen. Es sind sehr viele gekommen und haben die Schlusskonferenz hier in Wien besucht. Und warum hat man Wien als Tagungsort für die Schlusskonferenz gegen häusliche Gewalt gewählt? – Weil wir wirklich Vorbildwirkung haben in Bezug auf Gewaltschutzgesetze.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als damals Johanna Dohnal und Franz Vranitzky begonnen haben, über dieses Tabu­thema „Gewalt in der Familie“ überhaupt zu sprechen. Es war eine lange Vorarbeit nötig. Sechs, sieben Jahre hat es bedurft, damit wir hier im Hohen Haus eine Mehrheit für das Gewaltschutzgesetz 1 bekommen haben. Das war nicht einfach und das war keine Selbstverständlichkeit, dass man endlich darüber gesprochen hat, dass es häusliche Gewalt, dass es Gewalt in der Familie überhaupt gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich noch gut an die Debatte erinnern, wie sie hier 1996 geführt wurde, und es war eine Fraktion hier im Hohen Haus, die FPÖ, die damals gegen dieses Gesetz gestimmt hat, weil sie das Eigentumsrecht vor das Recht auf körperliche Integrität gestellt hat.

Jetzt haben wir dieses Gewaltschutzgesetz, und es wurde auch weiter verbessert und novelliert. Ich erinnere daran, dass wir den Stalking-Paragraphen eingeführt haben. Auch damals hat man uns gesagt, das wird ein totes Recht, das ist ein Paragraph, der nie angewendet werden wird. Aber es ist das Gegenteil passiert. Selbstverständlich ist er angewandt worden.

 


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