Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 186

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Programms, eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Wir werden mittlerweile auch von anderen europäischen Mitgliedstaaten um Rat und Tat gefragt, besonders was die Um­setzung der einzelnen Initiativen betrifft.

Selbstverständlich geht es mir darum, Güterverkehr von der Straße verstärkt auf um­weltfreundliche Verkehrsträger – das ist die Bahn, aber das ist natürlich auch die Was­serstraße – zu verlagern. Es gibt ein Bündel von Maßnahmen, Infrastrukturprojekte, zu denen das flussbauliche Gesamtkonzept zählt. Das ist, wie gesagt, die größte Eng­stelle, die in Österreich beheimatet ist. Aber, Frau Dr. Moser, ich bitte, das wirklich mit­zunehmen: Wir baggern nicht aus! Das ist mir absolut wichtig, zu sagen. Das ist ein Projekt, hinter dem ich hundertprozentig stehe, weil es im Vorfeld mit vielen, mit zahl­reichen Akteuren, mit Experten eingebracht und erarbeitet worden ist, weil auch alle Fragen, die grundsätzlich von einzelnen Betroffenen, von Anrainern, von Umweltorga­nisationen, vorgebracht worden sind, mitberücksichtigt worden sind.

Zur Erklärung: Es wäre katastrophal, wenn ausgebaggert werden würde. Da bin ich bei Ihnen, Frau Kollegin. Es gibt aber andere Maßnahmen, um die nötige Fahrwassertiefe zu erreichen. Man muss unterscheiden zwischen Abladetiefe und Fahrwassertiefe; das sind 2,50 Meter, die dann 2,80 Meter ergeben. Die Donau bettet sich natürlich jedes Jahr um 2 bis 3 Zentimeter ein, und dieses natürliche Eintiefen muss verhindert wer­den. Wir bringen ganz spezielles Material auf der Donausohle auf, damit wird dieses Absinken verhindert.

Parallel dazu werden durchaus berechtigte Uferrückbauten der vergangenen Jahre, die Kritik auch von Umweltorganisationen hervorgerufen haben, wieder zurückgenommen. Und ganz wesentlich: An bestimmten Stellen wird dafür Sorge getragen, dass das not­wendige Wasser in das sensible Gebiet Nationalpark Donauauen fließen kann – selbst­verständlich unter der Prämisse, dass keinerlei Grundwassergefährdung eintreten darf.

Mir ist es wichtig, das zu sagen, weil ich natürlich auch in Medienberichten immer wie­der damit konfrontiert werde, wir würden ausbaggern. Sie wissen, ich lebe direkt an der Donau, ich kenne die Entwicklung der Donau sehr, sehr gut, mit all ihren Vorteilen, aber auch mit all ihren Nachteilen. Ich würde mich persönlich vehement dagegen ver­wahren, wenn man mit dem Bagger reinfahren und ganz einfach ausgraben würde. Das ist keine ökologisch sinnvolle Maßnahme.

Das österreichische Projekt ist meines Erachtens hervorragend konzipiert. Das zeigt auch die Tatsache, dass im Begutachtungsverfahren, im UVP-Verfahren, das jetzt ge­startet worden ist, „nur“ – unter Anführungszeichen – 21 Stellungnahmen eingelangt sind. Es ist nichts Neues dabei. Wir werden aber jede Stellungnahme einzeln vollkom­men korrekt behandeln. Ich hoffe und erwarte, dass seitens der zuständigen Behörden des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung beziehungsweise auch der Stadt Wien positive Bescheide ergehen werden; hoffentlich noch Ende des Jah­res 2008 beziehungsweise Anfang 2009, weil die Finanzierung gesichert ist und wir mit der Realisierung starten wollen.

Parallel dazu sind natürlich auch praktische Pilotprojekte wesentlich. Diese sind bereits angegangen worden, um vor allem auch Fragen beantworten zu können, wie sich diese Maßnahmen in weiterer Folge auswirken, wie sie entsprechend umgesetzt wer­den können. – Das zum Einstieg.

Zu den Fragen. – Herr Kollege Dolinschek, Sie haben schon im Ausschuss diese Ihre Frage gestellt. Ich habe es noch einmal überprüft und darf jetzt vielleicht ein Missver­ständnis aufklären. Ich glaube schon, dass es richtig ist, eine Unterscheidung zu treffen zwischen gewerblicher Schifffahrt und eben privatem sportlichem Vergnügen, weil die Verantwortung bei der gewerblichen Schifffahrt doch eine wesentlich größere ist. Dort gilt die 0,1-Promille-Grenze, dort gibt es auch ein abgestuftes Rechtsfolgeverfahren,


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