Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 126

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und bei der nächsten Plenarsitzung wieder auf die Tagesordnung kommt. Im Sinne dieser Einstellung, die wir hier seit eineinhalb Jahren versuchen wollen, werden wir für diese Rückverweisung stimmen. (Allgemeiner Beifall.)

12.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Klub­obmann Dr. Schüssel. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.57.37

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Die Emotion wäre gar nicht angebracht gewesen, weil wir ja schon vorher gesagt haben, dass wir diesem Rückverweisungsantrag zustimmen. Wir bitten allerdings gleichzeitig, so rasch wie möglich einen Ausschuss einzuberufen, und zwar aus einem sachlichen Grund: Immerhin hängen Dutzende Biogasbetreiber und auch eine ganze Reihe von Inves­toren daran, und die Geschichte muss der Kommission notifiziert werden. Wenn das Ganze erst in einem Monat fix und fertig beschlossen wird, wird das erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. (Abg. Öllinger: Dann halten wir eine Sonder­sitzung ab!) Daher wurde die Opposition ersucht, zu veranlassen, dass wir so rasch wie möglich diesen Gesetzesbeschluss hier im Plenum nachholen können.

Ein zweiter Punkt: Ich möchte sehr grundsätzlich sagen – da bin ich ganz anderer Meinung als mein Vorredner Josef Cap –: Wir müssen, glaube ich, sehr genau unter­scheiden, worum es geht. Auch ich bin dagegen, dass man am Schluss einen Acht-Seiten-Antrag, der übrigens zu 95 Prozent aus reinen Zitaten besteht, hinlegt – das kann man genauso gut vorher machen. Aber ich glaube, es sollte sich keine Fraktion – und das sind ja wir Abgeordnete – das Recht nehmen lassen, in der zweiten Lesung Anträge zu stellen. Das gilt für die Opposition genauso wie für die Regierungsparteien.

Herr Professor Van der Bellen, es kann nicht sein, dass Sie uns quasi die Rute ins Fenster stellen, dass man, wann immer Regierungsparteien in der zweiten Lesung einen Abänderungsantrag bringen, dann mit 40 Anträgen auf namentliche Abstimmung kommt! Das wäre dann meiner Meinung nach keine Notwehr, sondern ein Missbrauch geschäftsordnungsmäßiger Rechte, die es natürlich gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher plädiere ich sehr für Augenmaß in dieser Situation. Wir haben die Botschaft  (Abg. Haidlmayr: Ihrerseits aber auch!) – Ja, natürlich, ich rede ja darüber, aber ich sage auch meine Meinung, ohne jetzt um irgendwelche Zustimmungen zu buhlen. Morgen kann es Sie treffen. Ich verlange ja auch nicht, dass Sie 24 Stunden, bevor Sie in der zweiten Lesung einen Antrag einbringen, uns diesen zur Verfügung stellen. Wenn er 40 Seiten hätte, glaube ich, wäre das korrekt; aber ich glaube, wir müssen miteinander einen vernünftigen Umgang finden. Heute werden wir das mit der Rückverweisung an den Ausschuss machen. Wir werden auch die Ministerialbeamten auffordern, uns allen diese Anträge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Wir werden versuchen, auch gemeinsame Vorgangsweisen zu finden.

Damit es dann aber zusammenpasst – das sage ich jetzt auch in Richtung der Grünen –, müssten wir beide Gesetze zusammen lassen. Das Ökostromgesetz gehört ja inhaltlich mit dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz total zusammen, und es wäre ein Fehler, würde man das auseinanderreißen.

Daher stelle ich den Antrag: Wenn wir schon den Punkt 1 rückverweisen, dann ver­weisen wir bitte auch den Punkt 2 an den Ausschuss zurück, damit man das auch gemeinsam diskutieren kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Das ist passiert!)

13.00


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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