Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 213

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dass die Sozialabgaben dann in jenem Land, von dem her entsendet wird, abgeführt werden.

Es ist auch nicht unser Problem, das einzutreiben, sondern das Problem ist ein ande­res: Das Problem ist, dass wir damit im Grunde genommen einen Wettbewerbsnach­teil, eine Wettbewerbsungerechtigkeit schaffen. Wenn sich heute ein österreichischer Auftraggeber einen Subunternehmer aus dem EU-Ausland nimmt, sich nicht darum kümmern muss, ob dieser dort seine Sozialabgaben überhaupt abführt, kann er damit jeden Preis eines österreichischen Unternehmens, das einen österreichischen Subun­ternehmer beauftragt, torpedieren und wird möglicherweise den Zuschlag bekommen, weil er einfach billiger anbieten kann.

Meine Damen und Herren! Wenn man den Sozialmissbrauch und die Abgabenhinter­ziehung ernst nimmt, dann darf es nicht so sein, dass unterm Strich die österreichi­schen ehrlichen Unternehmer als Verlierer übrig bleiben. Deshalb gibt es von uns auch keine Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der FPÖ.)

18.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csör­gits. 3 Minuten freiwillige Redezeit. – Sie sind am Wort.

 


18.26.25

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Dr. Rasinger: ... Rumpelstilzchen!) Aber nicht mehr lange bin ich das Rumpelstilzchen, lieber Kollege Rasinger.

Zur ArbeitgeberInnen-Haftung: Mit dieser ArbeitgeberInnen-Haftung und mit diesem heutigen Vorschlag zur Abänderung dieses Gesetzes ist ein weiterer wichtiger Bau­stein im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Schwarzunternehmertums zu set­zen.

Ich darf in Erinnerung rufen, dass wir das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 dahin gehend abgeändert haben, dass mit 1.1.2008 vor Arbeitsantritt die Meldung bei der Sozialversicherung zu erfolgen hat und dass es auch stärkere Sanktionen geben wird, wenn in einem Betrieb die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht angemeldet sind. Es hat sich allerdings gezeigt, dass für die Bauwirtschaft ganz besondere Maß­nahmen zusätzlich notwendig sind. Warum? – Hier einige Beispiele, und zwar in Form von Zahlen:

Es gibt den Verdacht, dass von zehn zur Eintragung ins Firmenregister angemeldeten Baufirmen bei bis zu neun Firmen ganz einfach die Gefahr besteht, dass Sozialbetrug vorliegt, und dass von zirka 800 Firmenbucheintragungen von Firmen, die dem Bauge­werbe zuzuordnen sind, nach einem Jahr 600 bis 700 Firmen nicht mehr vorhanden sind. Was hat das für Folgen? – Sehr große finanzielle Folgen, insbesondere auch für die Sozialversicherungen, und man muss sich auch vor Augen halten, dass Menschen, die in solchen Unternehmungen beschäftigt sind, dann auch oft in der Situation sind, dass sie von einem Tag zum anderen vor dem Nichts stehen, weil sie keinen Lohn, kein Gehalt mehr bekommen. Es gibt zwar für diese Personengruppe die Möglichkeit, die offenen Forderungen über den Insolvenzausfallsgeldfonds zu bekommen, Tatsache ist aber, dass das natürlich wieder die Allgemeinheit bezahlt.

Daher haben wir mit dieser Gesetzesvorlage dahin gehend Sicherungen eingezogen, dass, wenn Unternehmungen Arbeiten weiter delegieren, in Form von einem neuen § 67a im ASVG eben eine grundsätzliche Haftung für jene Firmen vorgesehen ist, die im Baugewerbe ihre Arbeiten weitergeben. Ich denke, das ist eine gute Maßnahme. Damit ist sichergestellt, dass dem Schwarzunternehmertum beziehungsweise Firmen,


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