die leider Sozialbetrug vorhaben, ein Riegel vorgeschoben werden kann. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.29
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
18.29
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt wurde im Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gesetzt. Mit Hilfe einer AuftraggeberInnen-Haftung soll nun einem systematischen Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen, dem Sozialbetrug ein Riegel vorgeschoben werden. Das betrifft jetzt die Baubranche, das Baunebengewerbe.
Wir wissen, dass bei neun von zehn zur Eintragung in das Firmenbuch angemeldeten Baufirmen der Verdacht des Sozialbetrugs besteht. Und das ist keine kleine Summe. Zirka 1 Million € gehen dadurch verloren, und vor allem jene Firmen, die ihre Beiträge gewissenhaft abliefern, haben dadurch einen enormen Wettbewerbsnachteil. Es ist daher nur zu befürworten, dass es hier Maßnahmen gibt, die dieses Schwarzunternehmertum und das Hinterziehen von Sozialbeiträgen, Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträgen, hintanhalten.
Ich habe aber auch Kritik anzubringen. Dieses AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz bezieht sich nur auf Firmen und auf Subunternehmen, die ihre Niederlassung in Österreich haben oder einen Bezug zu unserem Sozialversicherungsrecht haben. Alle anderen werden nicht erfasst. Deswegen ist mir dieses Gesetz zu wenig weitreichend. Ich sage ganz klipp und klar, es wird natürlich immer wieder Schlupflöcher geben, die sich auftun und so den Betrug möglich machen, aber man sollte zumindest darauf achten, diese von Anfang an zu schließen.
Die nächste Kritik, die ich anzubringen habe: Warum wurde im AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz für die Aufnahme in diese Gesamtliste ein dreijähriger Beobachtungszeitraum herangezogen, obwohl eine Untersuchung des Kreditschutzverbandes im Auftrag der Bundesarbeitskammer ergeben hat, dass Bauunternehmen, die weniger als fünf Jahre tätig sind, 80 Prozent der Konkurse ausmachen, Unternehmen, die weniger als drei Jahre tätig sind, nur 60 Prozent der Konkurse? Durch diesen dreijährigen Beobachtungszeitraum bleiben somit schon einige unberücksichtigt, und deswegen ist das meiner Meinung nach nicht korrekt abgehandelt.
Die Vorlage ist meines Erachtens zu wenig weitläufig, deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend generelle AuftraggeberInnenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baubereich
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, noch vor dem Inkrafttreten des AuftraggeberInnen-Haftungsgesetzes dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten,
1. mit dem die geplante HFU-Gesamtliste durch eine generelle AuftraggeberInnenhaftung im Baubereich ersetzt wird und
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