Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll65. Sitzung / Seite 209

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ändert wird: Es geht dabei um eine Reparatur des Ziviltechnikerkammergesetzes nach einem VfGH-Erkenntnis: Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmungen des Sta­tuts der Wohlfahrtseinrichtung zur Anpassung der Pensionserhöhung aufgehoben.

Dem Kammerrat soll mit dieser Änderung die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Empfehlung des Kuratoriums und unter Berücksichtigung versicherungsmathemati­scher Grundsätze eine niedrigere Anpassung der Mitgliedsbeiträge, als es einer Erhö­hung der Höchstbeitragsgrundlage entsprechen würde, vorzusehen; mindestens soll jedoch die Beitragserhöhung entsprechend dem Richtwert für die Pensionserhöhung nach dem ASVG erfolgen.

Da gibt es offensichtlich eine der wenigen Pensionskassen, die über genügend Geld­mittel verfügt, was sich dadurch auszeichnet, dass eigentlich alle Ziviltechniker lange arbeiten.

Was die Finanzanlagen betrifft, Herr Minister, sollte man da schon nachdenken, denn wenn nur 20 Prozent in Immobilien und 80 Prozent in Aktien und Fonds angelegt wer­den, ist das aus meiner Sicht doch relativ spekulativ. Daher sollte man schon darüber nachdenken, ob man dabei nicht einmal draufzahlen kann. Das war’s auch schon. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 646 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.21.157. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (591 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhe­gesetz geändert werden (619 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minu­ten. – Bitte.

 


17.21.41

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Da ich meine Anreise aus Vorarlberg hierher meistens per Eisenbahn bewältige, hat mich die Umsetzung der EG-Richtlinie über das grenzüberschreitend tätige Eisenbahnpersonal und Bordpersonal durchaus interes-


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