Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 142

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len, sofern schon für die Durchführung des Vorhabens das Einvernehmen mit dem BMF herzustellen war. Da für den ggstdl. Vertragsabschluss aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung Einvernehmen mit dem BMF nicht herzustellen war, bedeutet dies im Ergebnis, dass eine Vertragsänderung auch innenrechtlich durch den Bundesminister für Landesverteidigung alleine herbeigeführt werden konnte und durfte.“ – Zitatende.

Das heißt, wir haben hier eine Rechtsansicht eines international renommierten Gutach­ters. Und verzeihen Sie mir diesen Satz, es soll keine Beleidigung sein, aber den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben, das wäre, glaube ich, keine gescheite poli­tische Strategie. Es war ja bekannt, dass die ÖVP für den Eurofighter war und ich ge­gen den Eurofighter, deswegen verstehe ich nicht, warum ich den ÖVP-Parteiobmann in diese Verhandlungen auch hätte einbinden sollen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Zur Frage 14:

Die in dieser Frage angesprochene Forderung fand sich nicht in den Vorgängen, die mein Amtsvorgänger eingeleitet hat. Die ExpertInnen meines Hauses sehen in der kurzfristigen Änderungsmöglichkeit – im Gegensatz zu einer 30-jährigen Knebelung – einen ökonomischen Vorteil, weil dadurch weitere Einsparungen und Verbilligungen durch die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Logistik möglich sind. Da geht es um die ISS-Verträge.

Zur Frage 15:

Der Vergleich und die entsprechenden Änderungen in den Verträgen wurden am 24. Juni 2007 beziehungsweise die Detailvereinbarungen am 6. Juli rechtswirksam.

Zu den Fragen 16 und 18:

Durch die Expertinnen und Experten meines Hauses wurden die Definitionen „logis­tisch baugleich“, „fast neuwertig“ und die konkreten Abnahmebedingungen mit der Firma Eurofighter einvernehmlich festgelegt.

Die konkreten Liefertermine sind in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finan­zen seit Dezember 2007 vereinbart.

Zur Frage 19:

In den alten Verträgen waren lediglich für sechs Eurofighter – das habe ich schon an­gesprochen – je ein DASS- und FLIR-System enthalten. Alle für den Betrieb zwingend erforderlichen Aufwendungen waren von meinem Amtsvorgänger gestrichen worden. Die DASS- und FLIR-Systeme waren daher nicht einsetzbar.

Übrigens sind DASS und FLIR nur für einen Kampfeinsatz unter militärischer Bedro­hung, die wir nicht haben, erforderlich. Für die Luftraumüberwachung bei Tag und Nacht ist der Eurofighter mit einem hochwertigen Bordradar und GPS-Systemen aus­gestattet.

Zur Frage 20:

Nein, weil mit dem Ergebnis meines Vergleiches die volle Sicherstellung der Luftraum­überwachung in Österreich gewährleistet ist und sich die Steuerzahlerinnen und Steu­erzahler über 1 Milliarde € an Kosten über 30 Jahre ersparen.

Zur Frage 21, meinen Konsequenzen:

Keine.

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.37

 


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