Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 65

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Gründen scheitern. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird in dieser Bun­desregierung ganz zentraler Bestandteil unserer Politik für die Zukunft sein. Mit Chris­tine Marek wird eine Staatssekretärin dafür die entsprechende Verantwortung tragen. Danke dafür, dass du auch mitmachst im Team! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden für die Familien einen Mix an Maßnahmen anbieten. Er geht vom Kinder­freibetrag, den wir einführen, mit 220 € pro Kind für alle Kinder über den Kinderabsetz­betrag, den wir von 610 € auf 700 € erhöhen werden, über die 13. Familienbeihilfe bis hin zur Erhöhung des Kinderabsetzbetrages und auch der Absetzbarkeit der Kinderbe­treuung, die als neues Element im Steuersystem für die Familien in Österreich umge­setzt werden soll, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Was ist der Effekt? Viele Zuschauer werden sich fragen, wie das in der Praxis aus­sieht, wie sich das bei ihnen im Konkreten auswirken wird. Doppelverdienerhaushalt, drei Kinder, Familieneinkommen von 3 800 € – das ergibt eine Nettoentlastung von jährlich 3 660 €.

Wir können in diesem Ausmaß von so etwas wie einem 15., zusätzlichen Gehalt für eine Familie sprechen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Konzept, das sich auszahlt für Österreichs Familien! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Alleinverdienerhaushalt, ein Kind – um den Bogen zu spannen in der Vielfalt der Fami­lienmodelle und Familienaufstellungen –: Familieneinkommen 1 400 €, eine jährliche Entlastung von 1 320 €. – Auch das wieder ein Zusatzeinkommen im Ausmaß eines Monatsentgeltes durch die Entlastung im Familienpaket.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum zweiten Punkt: Senkung der Lohn- und Einkommensteuer. – Wir werden all jene Menschen, die in Österreich Steuern zahlen, die mit ihrem Einkommen und mit ihrer Steuerbelastung Österreich zu dem gemacht haben, was es ist, die all das, was wir für notwendig erachten für die Zukunft, auch fi­nanzieren, mit 400 € im untersten Bereich bis 1 350 € pro Jahr im oberen Einkom­mensbereich entlasten. In dieser Bandbreite wird sich die Lohn- und Einkommen­steuerentlastung einpendeln. Wir werden alle Einkommensteuer- und Lohnsteuersätze entsprechend entlasten – auch das wird sich für die Steuerzahler entsprechend aus­zahlen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stärken auch den kleinen und mittleren Unternehmen in einer schwierigen Zeit den Rücken. Wir haben gegen Ende der Ver­handlungen sehr hart darum gerungen, diese Idee, die in der Wirtschaft geboren wur­de – 13., 14. adäquat für die Klein- und Mittelunternehmen –, umzusetzen, und wir wer­den mit einem Analogmodell auch die Selbständigen, die in Österreich für knapp 60 Prozent der Arbeitsplätze Verantwortung tragen, bei dieser Steuerreform berück­sichtigen. Wir werden für die einkommensteuerpflichtigen Selbständigen den Freibe­trag von derzeit 10 auf 13 Prozent erhöhen und auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten ausdehnen. – Ein wichtiger Schritt für die, die wirtschaften und unternehmerisch in Österreich tätig sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich brauche jetzt gar nicht mehr so sehr auf das Konjunkturprogramm einzugehen, das Österreich als eines der ersten Länder der Europäischen Union federführend entwickelt und umgesetzt hat. Sie wissen um die Diskussion um 200 Milliarden € in der EU. Wie geht es weiter, wie soll das implementiert werden, haben die Nationalstaaten über das, was sie getan haben, hinaus noch Handlungsbedarf, ja oder nein? – Unser Konjunktur­paket, unsere Konjunkturpakete stehen! Wir werden sie in Kürze umsetzen, und sie werden das bringen, was wir uns vorgenommen haben, nämlich: in einer Konjunkturab­schwungphase Sicherheit und Halt zu geben.

 


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