Den Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Manager.
Im Bankenbereich musste von der Bundesregierung durch die Bereitstellung öffentlicher Geldmittel ein Hilfspaket geschnürt werden, um die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes zu sichern. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass u.a. die Manager gefährdeter Bankinstitute für die hochspekulativen Geschäfte verantwortlich zeichnen und daher diese Führungskräfte in Hinkunft größere Sorgfalt bei der Veranlagung der ihnen anvertrauten Gelder walten lassen müssen.
Jene Spitzenmanager, die übermäßig riskant mit dem Geld der Sparer oder Steuerzahler spekulieren, sollten im Falle von Verlusten persönlich haftbar gemacht werden. Denn das von den Menschen hart erarbeitete Geld darf unter keinen Umständen leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. So haben doch gerade sie durch die Spekulations(schein)gewinne, teilweise horrende Bonuszahlungen erhalten.
Das äußerst wichtige Maßnahmenpaket, welches die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes sichern und durch Bereitstellung öffentlicher Geldmittel im Einzelfall bei gefährdeten Instituten existenzsichernd wirken soll, bedarf eben auch der Inanspruchnahme der gesetzlichen Möglichkeiten des Bundesministers für Finanzen in bezug auf die Festlegung der Vergütung von Vorständen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen, damit die Gehälter der Manager von staatsnahen Betrieben (wie z.B. der ÖBB, ASFINAG) und der Manager jener Banken und Versicherungen, die die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, mit der Höhe des Gehaltes des Bundeskanzlers gemäß dem Bundesbezügegesetz gedeckelt werden.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markowitz. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
20.06
Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Als junger Abgeordneter erwartet man sich ziemlich viel, was das Regierungspaket betrifft. Und dann findet man da einen Satz, in dem steht: Die Regierung fordert die Einführung einer Jugendverträglichkeitsprüfung. – Das ist der administrative Unfug, den sich beamtete Theoretiker ausgedacht haben, um hilflosen Politikern von SPÖ und ÖVP geistige Krücken zu reichen. (Beifall beim BZÖ.)
Wir dagegen fordern einen Jugendintegrationsbeauftragten. Das sollte eine Person mit Migrantenhintergrund sein, die damit beauftragt wird, Jugendliche im Alltag erfolgreich zu betreuen. Er sollte Ansprechpartner, Konfliktlöser, Motivator wie auch Unterstützer bei Sprachförderungen sein. (Beifall beim BZÖ.)
Wir wissen, dass die zirka vier bis sechs Stunden, in denen Jugendliche in der Schule Deutsch sprechen, zu wenig sind. Sobald sie zu Hause ankommen, sprechen sie wieder in ihrer Muttersprache. Jugendliche sollten aber in ihrer Freizeit, in Musikvereinen,
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