Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 168

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Kollege Spadiut, diesen Aspekt darf man nicht so defensiv sehen, wie Sie das tun! Sie haben gemeint, dass das auf europäischer Ebene schwierig sein werde. Genau darum geht es ja, nämlich aktiv Europapolitik zu betreiben, um diese Initiativen für die gesamte Lebensmittelwirtschaft in Europa umzusetzen. Daher ist es ja auch ein Kernziel unseres Antrags gewesen, auch auf EU-Ebene auf diese Verbote hinzu­arbeiten.

Was Sie vorschlagen, ist widersprüchlich. In Ihrer Rede haben Sie gesagt, man sollte es in Österreich kennzeichnen, bis die EU das macht, und andererseits fordern Sie ein sofortiges Verbot in Österreich.

Ganz offen und ehrlich gesagt: Im Ziel stimme ich mit Ihnen überein; der Weg muss aber sein, das sauber umzusetzen und gleichzeitig eine europäische Initiative zu starten. Daher werden wir diesem Antrag des BZÖ nicht unsere Zustimmung geben und freuen uns, dass unser Antrag mit der gemeinsamen Entschließung hier jetzt umgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.02


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


17.02.20

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem das Thema bereits hier im Hohen Haus besprochen worden ist, möchte ich kurz meine Beweggründe darlegen, warum ich strenge Grenzwerte bei Transfetten in Lebensmitteln einführen werde.

Künstliche Transfette sind gefährliche Fette. Sie haben im Lebensmittel keine notwendige Funktion, fördern allerdings Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zusätzlich wer­den Zusammenhänge mit manchen Krebsformen, mit Diabetes und anderen häufigen Leiden diskutiert.

Ich habe mich entschlossen, hier nicht weiter eine Beobachtungs- und Ankündigungs­politik zu betreiben, sondern zu handeln. Ich habe daher eine Transfettsäuren-Verordnung in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis Ende März. Die Verordnung dient der Begrenzung des Einsatzes von künstlichen Trans­fettsäuren in Lebensmitteln im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes.

Der Entwurf sieht vor, dass ein In-Verkehr-Bringen von Fetten und Ölen in Österreich mit mehr als 2 Prozent künstlichen Transfettsäuren verboten ist. Bei zusammen­gesetzten Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als 20 Prozent soll ein Transfettsäuregehalt von bis zu 4 Prozent erlaubt sein. Eine generelle Verringerung der Gesamtfettaufnahme ist ein gesundheitspolitisches Ziel, das mit dieser Maßnahme gefördert wird.

Wir folgen – das ist schon angesprochen worden – dem Beispiel Dänemarks, wo eine ähnliche Regelung bereits seit einiger Zeit in Kraft ist. Die dänischen Erfahrungen zeigen breiteste Akzeptanz für diese Maßnahmen. Es ist in Dänemark weder zu einer Verteuerung der Lebensmittel noch zu einer Verringerung des Angebotes gekommen, wie ursprünglich von den Gegnern dieser Maßnahme sofort ins Treffen geführt worden ist.

Eine wissenschaftliche Veröffentlichung zur Situation in Dänemark hat aufgezeigt, dass es dort de facto nicht mehr möglich ist, eine gesundheitsgefährdende Menge von künstlichen Transfettsäuren zu konsumieren. Das soll auch in Österreich in Zukunft der Fall sein.

In Europa sind wir nach Dänemark das zweite Land, das diesen Schritt geht. Nach der aktuellen Planung sollte die Verordnung schon im Juni in Kraft treten können. Ich bin


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