Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 277

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Kriminalisierung von Familienangehörigen, die im Fremdenpolizeigesetz Platz gegriffen hat, nicht nur unnötig ist, sondern dass sie auch zu vermeidbaren Härten führen würde.

Das, was wir prophezeit haben, ist auch eingetreten; das wissen wir inzwischen auch. Im Jahr 2007 wurden nämlich 15 Personen aufgrund des § 115 Fremdenpolizeigesetz von Gerichten verurteilt. (Abg. Mag. Stadler: Zu Recht!) Das waren nahe Familien­angehörige, die beispielsweise ihren nahen Familienangehörigen, die nicht im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung waren, bloß einen Schlafplatz zur Verfügung gestellt haben. Das war beispielsweise die Ehegattin eines Asylwerbers in Leoben, die zu einer Freiheitsstrafe im Ausmaß von zwei Monaten verurteilt wurde. (Abg. Mag. Stadler: Bedingt, bitte! Sagen Sie es gleich dazu!)

Wir wissen alle, dass es mehrere, sicher einige hundert Fälle von binationalen Ehen gibt, wo die Leute nicht vor und nicht zurück können, weil die ausländischen Dritt­staatsangehörigen, Familienangehörigen von Österreichern und Österreicherinnen hier sozusagen gelandet sind (Abg. Scheibner: „Zufällig“!), oft auch nicht ausreisen kön­nen, weil sie ehemalige Asylwerber sind, hier aber in den meisten Fällen gar nicht den Antrag auf Familienzusammenführung einbringen durften und so durch öster­reichische Gesetze illegalisiert wurden.

Wenn man dann mit einem Paragraphen wie dem § 115 des Fremdenpolizeigesetzes noch eine zusätzliche Kriminalisierung von Familienangehörigen dranhängt, die es sich einfach nicht gefallen lassen, dass ihre nächsten Familienangehörigen illegalisiert wer­den, und die es ablehnen, sie vor die Tür zu setzen und ihnen nicht einmal einen Schlafplatz zu geben, dann muss man davon ausgehen: Da ist einiges faul.

Deshalb haben wir den Antrag gestellt, dass die Familienangehörigen in solchen Fällen straflos bleiben sollen. Die Parallele zum Strafgesetzbuch wurde von Kollegin Hagenhofer schon erwähnt. Dieser Haltung schließen wir uns auch an. Wir wurden allerdings im Menschenrechtsausschuss mit einem Abänderungsantrag überstimmt, und nun lautet der Text, dass es eine Privilegierung für Angehörige hinsichtlich der Strafbarkeit geben soll.

Wir werden bei diesem Ausschussbericht mitgehen, weil wir finden, eine Privilegierung ist immerhin besser als gar nichts. Die Rechtslage muss abgeändert werden. Aller­dings sind wir auch sehr gespannt auf den Gesetzesantrag, der aus dem Innenressort kommen wird. Wir gehen davon aus, zumal auch das Regierungsübereinkommen hier eine Lösung vorschlagen will, und wir möchten daran glauben, dass die Bundes­regierung sich des Problems bewusst ist und dieses Problem wirklich auch angehen und lösen möchte. Deshalb gehen wir davon aus, dass die Gesetzesnovelle, die dem Hohen Haus hoffentlich bald vorgelegt werden wird, eine echte Lösung und eine echte Straffreiheit für Angehörige in diesen Fällen vorsieht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann gelangt nun zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


22.47.07

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird, wie meine Vorredner Hübner und Vock bereits begründet und ausgeführt haben (Abg. Scheibner: Können wir den Kollegen Vock noch einmal hören?), diesen Anträgen nicht zustimmen. Ich möchte deshalb aber einige allgemeine Bemerkungen zur Asyldebatte machen.

Wir Freiheitlichen gehen davon aus, dass die Fremdenrechtsgesetze konsequent voll­zogen werden müssen und dort, wo sie mangelhaft sind, verbessert werden sollen –


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