Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 276

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unnötig im Widerspruch zu Strafgesetzen stehen soll. – Danke schön.  (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Glaser.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stadler gelangt nun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. (Abg. Mag. Stadler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es wird rascher gehen!) – Herr Abgeordneter, das BZÖ hat insgesamt noch 8 Minuten Restredezeit. Ich mache nur darauf aufmerksam. (Abg. Mag. Stadler: Ich weiß, Frau Präsidentin! Es wird aber rascher gehen!)

 


22.40.46

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Im Stakkato: Wir werden beide Angelegen­heiten ablehnen – das heißt, in Wirklichkeit kann man ja nur den Ausschussbericht ablehnen. Wir sind mit beiden Textierungen nicht einverstanden. Ich weiß auch nicht, Frau Kollegin Hagenhofer, wo der Unterschied zum Antrag der Grünen ist. Im Grunde ist es das Gleiche, was Sie hier beschließen.

Erstens: Wenn man sich den Familienbegriff anschaut, den jetzt der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission den Mitgliedsländern aufzuoktroyieren versucht, dann schwant mir Böses. Darin ist wortwörtlich vorgesehen, dass Familie so weit ausge­weitet wird, dass sogar verheiratete minderjährige Angehörige von Asylwerbern in Zukunft unter den Begriff Familie fallen. Das heißt, auch der Ehegatte der minder­jährigen Angehörigen fällt dann strafrechtlich unter den Familienbegriff. Das wird eine „lustige“ Definition werden, durch die dann Schlepperorganisationen ungeahnte Aus­weitungsmöglichkeiten haben.

Etwas zur Klarstellung: Das Telos der Privilegierung im geltenden Strafrecht, Frau Kollegin Hagenhofer, also warum Familienmitglieder im geltenden Strafrecht privilegiert behandelt werden, ist ein ganz anderes. Rechtspolitisches Ziel dahinter ist, nicht un­nötig durch Kriminalisierung ein familieninternes Verhältnis zu belasten, zum Bespiel Ehegatten oder Kinder im Verhältnis zu Eltern. – Hier hingegen geht es um etwas anderes: Hier geht es darum, dass die Familienprivilegierung eingeführt werden soll, um eine Beitragstäterschaft zu entlasten. Das hat mit dem familieninternen Verhältnis der Familienmitglieder zueinander und untereinander gar nichts zu tun.

Sehen Sie, und das ist ein völlig anderes, rechtspolitisch völlig anderes Ziel. Und dieses Ziel werden wir nicht akzeptieren, das werden wir nicht mittragen. Wir halten es für rechtspolitisch falsch.

Tatsache ist, wenn Sie das beschließen und tatsächlich in den § 115 Fremdenpolizei­gesetz hineinschreiben, dann werden in Zukunft – welch „Wunder“! – ganze Schlep­perorganisationen nur mehr Familienorganisationen sein. Ich schwöre Ihnen, Sie wer­den staunen, wie rasch die alle miteinander verwandt sein werden. Das schaue ich mir an, wie wir dann noch Strafverfahren durchführen werden. Sie machen damit Tür und Tor auf für den Missbrauch des Gesetzes. (Beifall beim BZÖ.)

22.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


22.43.11

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! § 115 des Fremden­polizeigesetzes ist von Anfang an, seit seiner Erlassung, unter Kritik gestanden – und das zu Recht. Die Grünen haben auf parlamentarischem Wege mehrmals darauf hin­gewiesen, dass diese – ich übernehme jetzt das Zitat von Kollegem Stadler – unnötige


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