Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung / Seite 169

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Was ist mit diesem Budget zustande gekommen? – Neben der Krankenanstaltenfinan­zierung finden sich erstmals in unserem Budgetkapitel für die Jahre 2009 und 2010 Aufwendungen zur Sicherung der Finanzierung der sozialen Krankenversicherung. Im Jahre 2009 – ich habe es gestern schon gesagt – 45 Millionen € als kurzfristige Über­brückungshilfe und 2010 100 Millionen €. Zusätzlich haben wir durch Verzicht des Bun­des 450 Millionen € den Gebietskrankenkassen zur Verfügung gestellt. 42 Millionen € fließen 2009 aus den Mitteln des Ausgleichsfonds in die Kassen, und die Überdeckung der Mehrwertsteuer macht 97 Millionen € aus.

Insgesamt – und das ist ganz besonders wichtig – wendet der Bund mehr als 730 Mil­lionen € zur finanziellen Absicherung der Krankenkassen im Interesse von 8 Millionen Versicherten in unserem Land auf. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist meiner Ansicht nach sehr, sehr wichtig. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir steigen in ein System der Mischfinanzierung ein. Das ist ein Garant für die Zukunft, weil eines ganz klar ist: Nur eine solidarische Finanzierungsstruktur kann die Gesund­heitsleistung auch künftig in gewohnter Weise sicherstellen.

Im Bereich der Krankenversicherung wird nunmehr – das ist im Budgetbegleitgesetz enthalten – ein Krankenkassenstrukturfonds neu eingerichtet. Dieser Krankenkassen­strukturfonds ist ein zusätzliches Steuerungsinstrument für die Bundesregierung im Bereich der sozialen Krankenversicherung. Damit übernehmen wir Verantwortung, Ge­sundheitsminister und Finanzminister gemeinsam, damit die entsprechenden Ziele mit den Gebietskrankenkassen vereinbart werden können; Ziele, die sicherstellen sollen, dass die bereitgestellten Budgetmittel im Interesse der Versicherten verwendet wer­den, insbesondere, wenn es um integrierte Versorgung, um die Verbesserung der Qua­lität und um ein sektorübergreifendes Nahtstellenmanagement geht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung schafft ein Instrument, mit dem sie steuernd und lenkend die Sicherung der Finanzierung der Gebietskranken­kassen schaffen kann.

Die Menschen erwarten sich zu Recht, dass die Bundesregierung – und das erwarten Sie auch vom Bundesminister für Gesundheit – alle Anstrengungen unternimmt, damit auf höchstem Niveau eine funktionierende und finanziell abgesicherte Gesundheitsver­sorgung, und zwar flächendeckend, gewährleistet werden kann. Und das geht nur dann, wenn wir in der Lage sind, enge Kooperationen mit allen Beteiligten einzugehen. Dass das auch gelingt, dafür habe ich mich immer wieder eingesetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir von der Bundesregierung sind den Beitrags- und Steuerzahlern gegenüber zu Be­hutsamkeit verpflichtet. Wir alle brauchen erstens eine optimale Gesundheitsversor­gung auf hohem Niveau. Wir brauchen zweitens Transparenz und Verantwortlichkeit in der Verwendung der Beitrags- und der Steuermillionen.

Wir wissen heute nicht, wie sich die finanzpolitischen Verpflichtungen des Haushalts bei dem jetzt eingeschlagenen Weg weiterentwickeln werden. Umso mehr sind wir da­her an Sorgfalt, Kontrolle und Evaluierung bei allen Schritten interessiert – das sind un­sere wichtigen Handlungsprinzipien.

Ich lade Sie ein, diese doppelte Verantwortung, einerseits der Funktionärinnen und Funktionäre der Selbstverwaltung in den Sozialversicherungsträgern und andererseits der Bundesregierung, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen und diesen eröffneten Weg über alle Partei- und Interessengruppen hinweg gemeinsam zu gehen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


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