der Sie gar nicht vorkommen. Das ist eine besondere Leistung, die da dahintersteckt. (Abg. Dr. Graf: Gemeint war der Bundespräsident, ganz sicher! Ich stelle mich schützend vor den Bundespräsidenten!)
Wenn Sie das Verfahren führen wollen, klagen Sie Herrn Kollegen Walser zivilrechtlich – er hat schon mehrfach gesagt, dass er sich auf diese Auseinandersetzung freut! Aber versuchen Sie nicht, einen Weg zu gehen, auf dem Sie nur nach außen signalisieren, Sie wollen ein Verfahren führen, auf das Sie eigentlich gar nicht eingehen wollen. (Abg. Dr. Graf: Das führen wir ja!) Das heißt nämlich, Sie sagen, Sie klagen (Abg. Strache: Das Verfahren kommt!); de facto scheuen Sie aber die Auseinandersetzung, weil Sie wissen, dass der Wahrheitsbeweis von Ihnen auch nicht anzutreten ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Nach dem Ende der Immunität kommt das Verfahren!)
22.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich sehe dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 194 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, GZ 095 Hv 27/09z, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser nicht zugestimmt.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung FPÖ –: Da klagt er ihn selber und jetzt stimmt ihr zu! – Weitere Zwischenrufe.) – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Einhebung von Kirchenbeiträgen (Kirchenbeitragsgesetz, KB-G) (465/A)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zunächst erhält das Wort der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 5 Minuten ein und mache auf die Gesamtrestredezeit von 7 Minuten aufmerksam. – Bitte.
22.48
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der vorliegende Antrag enthält drei Elemente. Das erste Ziel dieses Antrages ist, dass in Zukunft der Kirchenbeitrag zu einer freiwilligen Leistung gemacht wird; das zweite Element ist, dass es eine Widmungsmöglichkeit gibt; und das dritte Element ist, dass in Zukunft der Rechtsweg für die Eintreibung – und das ist den Leuten besonders wichtig – verbaut ist. Derzeit bietet der Staat den Kirchen, die durch das Kirchenbeitrags-
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