Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 245

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Nun möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, wie sehr wir recht gehabt haben. Es hat ein Plakat in Wien geheißen „Wien darf nicht Chicago werden“. – Na da ging das Geschrei los in Wien! Daran kann ich mich noch gut erinnern.

Aber was ist jetzt los? – Wien muss Chicago werden, damit es endlich sicherer wird! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Prophezeiungen haben genauso gestimmt wie damals die Prophezeiungen in unseren Broschüren beim Volksbegehren „Österreich zuerst“. Damals haben wir die Prophezeiungen viel zu milde formuliert. Sie sind in viel ärgerem Ausmaß eingetreten. Und Sie haben nun allen Grund dafür, dass Sie diesen Prophezeiungen endlich einmal Glauben schenken.

Ansonsten wünsche ich Ihnen, wenn Sie heute nach Hause kommen, nicht aufge­brochene Wohnungen vorzufinden. Ich wünsche Ihnen, dass Sie mit Ihren Hand­taschen wohlbehalten nach Hause kommen. Schönes Wochenende! (Beifall bei der FPÖ.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mühl­berg­huber zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.10.01

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Jede Mutter und Frau soll selbst entscheiden, wann und ob sie nach der Geburt ihres Kindes wieder ins Berufsleben zurückkehrt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich spreche jetzt ganz besonders jene Mütter an, die sich entscheiden, ihr Kind selbst großzuziehen. Sie alle wissen, die für die Entwicklung wichtigsten Jahre eines Klein­kindes sind die ersten drei Lebensjahre – und die Mutter ist die wichtigste Bezugs­person. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Vater sein Kind stillt. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese wertvolle Arbeit einer Mutter und Hausfrau muss, und zwar sowohl was das Finanzielle als auch was das Ansehen anlangt, aufgewertet werden. Das Wohl unserer Kinder muss uns etwas wert sein; die familiäre Betreuung muss gestärkt werden. Wir wollen Eigenständigkeit und Wahlfreiheit für unsere Familien statt staatlicher Bevor­mundung. (Beifall bei der FPÖ.)

Bis zu 2 300 € pro Jahr und Kind – bis zum zehnten Lebensjahr eines Kindes – können erstmals mit der Arbeitnehmerveranlagung 2009 steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Betreuung eines Kindes durch seine Großeltern, sofern diese nicht im gemeinsamen Haushalt mit Eltern und Kind wohnen und eine entsprechende Ausbildung im Mindestausmaß von acht Stunden vorweisen können.

Für viele Familien ist das Betreuungsnetz der Großeltern ein unverzichtbarer Bestand­teil bei der Betreuung ihrer Kinder. Meine Damen und Herren, das hört sich recht gut und schön an, aber: Großeltern, die selbst Kinder großgezogen haben, müssen eine Ausbildung vorweisen, damit die Betreuung steuerlich geltend gemacht werden kann! Das ist doch unglaublich! So etwas kann nur jemandem einfallen, der von Kinder­betreuung und Kindererziehung nichts versteht! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

 


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