Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 700

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Wege: Bis heute ist es noch nicht eingetroffen; ich erinnere Sie nur daran. Es wäre auch im Sinne der Leute, die es im Leben nicht so leicht haben und behindert sind, dass diese einmal Informationen darüber erhalten, wo in Zukunft die Barrierefreiheit bei den öffentlichen Institutionen der Verkehrsinfrastruktur gewährleistet sein wird. (Beifall beim BZÖ.)

Die Attraktivierung der Schiene muss vorangetrieben werden – egal, ob es den Güter­verkehr oder den Personenverkehr betrifft –, die Sicherung des Nahverkehrs sowie die Erhaltung der Regional- und Nebenbahnen ebenfalls. Natürlich sind dort auch die Länder dahin gehend gefordert, dass sie mitzahlen, das ist auch notwendig.

Frau Bundesminister, es ist seit dem Jahr 2007 von Ihrem Vorgänger, dem jetzigen Bundeskanzler Faymann, einiges stehen geblieben. Die Novellierung des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes ist ausständig, und die Struktur der Verkehrsverbünde und deren Organisation entsprechend den europarechtlichen Vor­gaben neu zu ordnen, wäre unbedingt notwendig.

Geschätzte Damen und Herren! Nicht nur bei der Bahn, nicht nur bei den ÖBB, sondern auch beim Ausbau des hochrangigen Straßennetzes, der Autobahnen und der Schnellstraßen, wofür ja die ASFINAG zuständig ist, ist es notwendig, Infrastruktur­maßnahmen zu setzen. Wenn man berücksichtigt, dass im ersten Quartal des heurigen Jahres beim Verkehr doch einige Dinge zurückgegangen sind und dadurch geringere Einnahmen für die ASFINAG vorhanden waren, muss ich sagen, dass es geringere Mauteinnahmen und Ausbaupläne gibt. Dies verzögert natürlich auch die Tilgung der Finanzverbindlichkeiten, die wir dort haben, und die Verschuldung schreitet bei den Österreichischen Bundesbahnen genauso wie bei der ASFINAG voran.

Im Prinzip ist deren Höhe gar nicht absehbar, obwohl wir jetzt im Budget drinnen haben, dass die Finanzverbindlichkeiten von ÖBB und ASFINAG von 18,4 Milliarden € im Jahr 2006 um weitere 10 Milliarden € ansteigen. Dabei ist aber in Bezug auf die Obergrenze noch gar nicht genau ersichtlich, wie sich das verhält.

Sparen will die ASFINAG vor allem bei den Ausgaben für die teuren elektronischen Anzeigetafeln und Wegweiser. Das bedauere ich sehr, weil damit die Autofahrer unmittelbar über Staus, Unfälle und Umleitungen informiert werden oder die Geschwin­digkeit bei hoher Verkehrsdichte beziehungsweise Schadstoffbelastung elektronisch angezeigt wird und man darauf reagieren kann. Steigen werden die Einnahmen aus Strafen: Weitere digitale Radargeräte werden angeschafft, also werden die Autofahrer in Zukunft verstärkt „abgezockt“.

Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Plenum und auf der Zuschauergalerie! Jetzt noch ein paar Sätze zum neuen Postmarktgesetz. Da gibt es einige Kritikpunkte im Hinblick darauf, wie das gemacht wird: Hausbriefanlagen bleiben auf Jahre hinaus praktisch der Post AG vorbehalten, eine Umrüstung erfolgt erst bis Ende 2013 durch die Post AG. Bis 2016 müssen neue Marktteilnehmer, die Briefe bis 50 Gramm zustellen möchten, die Kosten der Umrüstung zu gleichen Teilen mit der Post tragen, auch wenn sie nur einen minimalen Marktanteil haben.

Der Zugang zu den Landabgabekästen wurde überhaupt nicht berücksichtigt, und das bedeutet, dass ein Ende der Versorgungssicherheit für Briefe und Postpakete im länd­lichen Raum sozusagen vorprogrammiert ist. Bisher war ja die Post AG verpflichtet, Briefe bis zu 2 Kilogramm und Postpakete bis zu 20 Kilogramm täglich, also fünfmal in der Woche, in ganz Österreich zuzustellen. Die Versorgungssicherheit auch für Konto­auszüge, für Rechnungen und so weiter ist im vorliegenden Entwurf, Frau Bundes­minister, der ja aus dieser Universaldienstverordnung hervorgeht, nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass die Post AG nicht mehr verpflichtet ist, zwei Drittel aller Briefe anzunehmen und flächendeckend zuzustellen.

 


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