Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 122

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Bank geführt wird. Da gibt es dann Stichtage und alle möglichen Laufzeiten und Unter­schreitungen, Überschreitungen, alles Mögliche. – Ich frage mich: Wer braucht so et­was? Wer braucht so etwas bei einem Sparbuch?

Das ist genau das Sittenbild in unserer Gesellschaft. Wir haben das Problem, dass ein­fachen Sparbuchliebhabern alle möglichen Dinge eingeredet werden, die mit einem Sparbuch nichts zu tun haben. Wenn das dann auch nicht geht, dann werden einfach die Sparbücher so modifiziert, dass sie an irgendwelchen Indizes dranhängen, um da wieder ein Spekulationselement hineinzubringen. Das ist genau das Problem, das wir haben. Wir müssen jetzt endlich aus der Finanzkrise lernen und endlich Regeln einfüh­ren, damit solche Dinge in der Zukunft nicht mehr passieren können.

Jetzt komme ich zurück zum einfachen Endverbraucher. Ich habe einen Fall in Nieder­österreich: Jemand hat sich ein Haus gekauft, also mehr eine Bruchbude, um 80 000 € und hat dann zur Sanierung dieses Hauses von der Bank 200 000 € an Kredit bekom­men. Mittlerweile ist es so, dass das Haus nicht mehr als 100 000 € wert ist, aber die Bank, wie gesagt, 200 000 € an Kredit zur Verfügung gestellt hat und dieser junge Mann jetzt in Privatkonkurs gehen muss.

Das ist genau das Problem, das wir auch in der Vergangenheit hatten. Es wurden Kre­dite eingeräumt ohne Ansicht, ob das überhaupt in einer Relation zu den Wertgegen­ständen steht, ob das in einer Relation zur Bonität steht, oft über externe Finanzbera­ter. Es wurde Schindluder getrieben auf dem Rücken der einfachen Leute, die es viel­leicht aus jugendlichem Eifer auch nicht besser wussten. Genau das ist der Punkt!

Bevor wir hier so ein Gesetz beschließen, das meiner Ansicht nach zwar ganz interes­sant und wertvoll ist, aber viel zu wenig weit geht, sollten wir uns überlegen, was wir in der Zukunft tun können, um solche Krisen zu vermeiden. Da gibt es einige Punkte. Ent­scheidend ist, dass wir mehr Regeln für die Banken brauchen und nicht weniger. Und was wir auch brauchen, ist mehr Schutz für den Bürger und nicht weniger. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

14.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.


14.52.55

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Meine Damen und Herren! Schön lang­sam hätten wir ja bald vergessen, dass es sich um die Umsetzung einer Richtlinie han­delt. Einige Anmerkungen dazu, zu den konsumentenschützerischen Aspekten wird Kollegin Schatz dann noch Stellung nehmen.

Jetzt zur EU-Richtlinie Zahlungsverkehr im Binnenmarkt. Ja, plausibel, passabel un­term Strich. Es ist natürlich schon sinnvoll, bei diesen Punkten in den verschiedenen Ländern einheitliche Standards zu haben, denn in Wahrheit soll ja vor allem der grenz­überschreitende Zahlungsverkehr geregelt werden. Das dürfen jetzt auch – und das ist dann in der Form schon neu – andere als Banken. Die Banken können damit leben, wie ich vom Kollegen Ikrath im Ausschuss gehört habe.

Wir können deshalb damit leben, weil ein Verdacht ausgeräumt wurde, nämlich dass die Möglichkeit der de facto Kreditschöpfung auch von sogenannten Zahlungsdienst­leistern relativ eingeschränkt ist, ähnlich wie im Moment bei Bankomatfirmen. Und unterm Strich geht es am Schluss auch um die Beschleunigung des Zahlungsverkehrs. Das hat ja schon einen gewissen Nutzen, und dazu braucht es eben ein paar Rahmen­bedingungen, fertig, und etwas Brauchbares.

Es wurde aber auch angesprochen, denn das wurde auch mit geregelt, die Fragestel­lung der Absicherung der Einlagen. Ich möchte bei den Ausführungen meines Vorred-


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