Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 128

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gute Gründe dafür: Rechtssicherheit, einheitliche Rechtsprechung in der zweiten Ins­tanz, hohes Fachwissen der erfahrenen und wiederholt befassten Senate. Allerdings bin ich neugierig, wie wir diesen Rechtsbereich dann regeln, wenn die von mir unge­liebten Landesverwaltungsgerichtshöfe kommen sollen. Den Ländern die Gerichtsbar­keit zu übertragen, den Umweltbereich aber als zu komplex und zu kompliziert für die Landesgerichtshöfe darzustellen, entspricht einer gewissen Arroganz der Hauptstadt Wien. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Königshofer.) Da dürfte es dann doch zu interessanten Diskussionen kommen.

Wenn ich mir die Debattenbeiträge zum UVP-Gesetz vom 1. Juli 1994 und zu den zahl­reichen Novellierungen anschaue, muss ich sagen: Da wurden neben der verbesserten Bürgerbeteiligung und dem verstärkten Umweltschutz eine massive Verwaltungsver­einfachung sowie Straffung und Konzentration der Verfahren versprochen. Diesbezüg­lich liegt in dieser Materie aber ein Totalversagen vor.

In meiner Heimat läuft derzeit ein UVP-Verfahren für einen Golfplatz, der auf intensiven landwirtschaftlichen Böden errichtet werden soll. Der durchfließende Bach wurde be­gradigt, jeder noch so kleine Sumpf wurde von den Bauern in den letzten Jahren er­folgreich trockengelegt. Die höchste Erhebung ist ein Maulwurfshügel, und es befinden sich auf 60 Hektar ungefähr drei Bäume. Der Betreiber muss über 30 Grundeigentümer unter Vertrag bringen, dem Golfplatzkonzept des Landes entsprechen, und vor einein­halb Jahren gab es die erste UVP-Besprechung, an der 48 Personen teilgenommen haben: der Betreiber, einige Juristen, ein paar Bürgermeister, der Rest waren Planer und Sachverständige.

Das Ergebnis der Arbeit in 20 Fachbereichen liegt nunmehr seit Monaten vor. Man möchte meinen, die Behörde ist dabei, eine Entscheidung in Bescheidform zusammen­zufassen und den Bescheid zu erstellen. – Mitnichten! Der Behörde ist nunmehr der Umfang der erarbeiteten 20 Fachbereiche zu viel! Was machen Bürokraten, wenn ih­nen die ermittelten Erfahrungsergebnisse zu umfangreich werden? Sie konzentrie­ren? – Nein, natürlich nicht! Sie bauen eine weitere bürokratische Ebene ein, nämlich den Verfahrenskoordinator, der alles zusammenfasst, die Befindlichkeit und die Allüren der einzelnen Sachverständigen pflegt und der Behörde eine konzentrierte Zusammen­fassung für die Bescheiderteilung vorlegt. Dieser kostet übrigens 14 000 € – bei den angefallenen Kosten von bisher 380 000 € vergleichsweise billig. – So geht das nicht!

Es ist für einen Projektbetreiber, der willens, geduldig, reich und vermögend ist, auch nicht möglich, ein UVP-Verfahren über ein bestimmtes Vorhaben zu beantragen bezie­hungsweise durchführen zu lassen, denn er muss durch eine Einzelfallprüfung. Diese wurde ursprünglich als Grobprüfung dem eigentlichen UVP-Verfahren vorgeschaltet. Eigentlich eine gute Idee: Der Projektwerber erfährt in angemessener Zeit bei vertret­baren Kosten und Projektkosten, ob etwas machbar ist oder nicht. Dieser Filter wird aber inzwischen so gehandhabt wie eine UVP: Die Unterlagen werden in dieser hohen und teuren Qualität verlangt, und diese Verfahren dauern ohnehin schon über ein Jahr. Wozu also diese Praxis? Im besten Fall weiß der Projektbetreiber nach einem Jahr, dass er eine UVP durchführen muss. Großzügigerweise dürfen dafür die ausführlichen Unterlagen verwendet werden.

Wir prüfen also mehrfach, und das muss abgestellt werden! Ich fordere also die ver­sprochene Verfahrensbeschleunigung. Wir haben das im Juli in die richtige Richtung gelenkt, aber es muss nachgebessert werden. Doppel- und Dreifachprüfungen sind ab­zustellen. Dem Projektwerber muss es möglich sein, direkt in eine UVP einzusteigen – das würde Zeit sparen. Wir werden das in der letzten UVP-Novelle beschlossene Moni­toring sehr genau anschauen und überprüfen, ob die Beschleunigung der Verfahrens­dauer damit erreicht wird. Auch brauchen wir wahrscheinlich eine Durchführungsver­ordnung, damit im Bundesgebiet einheitliche Verfahren durchgeführt werden.

 


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