Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 127

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Hohes Haus! Ich weiß, dass das politisch eine nicht alltägliche Situation ist, aber die Wählerinnen und Wähler und die Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehschirmen sollten wissen, dass es ausschließlich Ihre Partei ist, Herr Bundesminister – aus­schließlich Ihre Partei! –, die die Kontrolle in diesem Haus in dem Moment verhindert, in dem man in die Nähe eines schwarzen Ministers oder eines schwarzen Kabinettsse­kretärs kommt. Das ist Fakt! (Beifall beim BZÖ.)

Daher brauchen Sie, Herr Bundesminister, derzeit bei der Opposition nicht anzuklop­fen, wenn Sie dem Haus eine Materie, die einer Zweidrittelmehrheit bedarf, zuleiten. Das Gleiche gilt übrigens auch für das ORF-Gesetz – machen Sie sich da gar nichts vor, wir werden auch da keine Bereitschaft zeigen, der Koalition aus der Bredouille zu helfen! – und auch für jede andere Zweidrittelmaterie. Wenn Sie glauben, dass Sie die Opposition am Nasenring durch das Haus führen können, dann täuschen Sie sich. Das können Sie derzeit nur mit den Sozialdemokraten machen! (Beifall beim BZÖ.)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon, und zwar zu einer tatsächlichen Berichtigung. Ich verweise auf die einschlägi­gen Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile ihm das Wort.

 


14.43.29

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stadler hat behauptet, es sei vereinbart gewesen, dass nach jedem The­ma im Untersuchungsausschuss die zuständigen Regierungsmitglieder zu laden seien. (Abg. Mag. Stadler: So war es!)

Wahr ist vielmehr, dass vereinbart wurde, nach jedem Kapitel eine Beurteilung vorzu­nehmen, ob es notwendig ist, die Regierungsmitglieder zu laden. (Beifall bei der ÖVP.  Abg. Mag. Stadler: Aber woher denn! Ruf bei der ÖVP: Genau so ist es!)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Amon, das war an der Grenze einer wirklichen tatsächlichen Berichtigung (Abg. Amon: Wieso? Zwischenrufe bei der ÖVP), weil es da widerstreitende Ansichten gibt, die ja schon sehr oft in diesem Hohen Haus behandelt wurden. (Abg. Amon: ... Auslegung der Geschäftsordnung durch Sie! Das war völlig korrekt! Ruf bei der ÖVP: Es gibt eine Geschäftsordnung!)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hörl. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.44.00

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Seit 15 Jahren entscheidet der Umweltsenat mit hoher Akzeptanz und Qualität über Berufungen der Bescheide der Landesregierungen zu Umweltverträglichkeitsprüfun-gen. Von den rund 230 Verfahren, die seit seinem Bestehen behandelt wurden, kam es lediglich in drei Fällen zu einer Korrektur durch den Verwaltungsgerichtshof. Das haben Sie, Herr Bundesminister, in Ihrer Presseaussendung anlässlich des 15-jährigen Jubi­läums des Umweltsenates gesagt. Ich stimme in diesem Punkt vollkommen mit Ihnen überein. Dr. Baumgartner als Geschäftsführer und auch die stellvertretende Sektions­chefin Dr. Petek leisten mit ihren Mitarbeitern hervorragende und engagierte Arbeit.

Sie sagen auch, dass der hohe Standard des Umweltschutzes nicht nur von der Quali­tät der einschlägigen Gesetze abhängt, sondern auch wesentlich von jener des Vollzu­ges. Auch da haben Sie natürlich recht, Herr Bundesminister – in diesem Punkt sogar ganz besonders!

Wenn wir heute, wie im Umweltausschuss beschlossen, nunmehr die unbefristete Ver­längerung des Umweltsenates beschließen, dann freut das sicher viele. Es gibt auch


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite