Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 184

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wertigen Kinderbetreuungsgesetzes, das für alle Gültigkeit hat (Abg. Öllinger: Eine Frist wäre ja ein kleiner Schritt!) und von dem die Kinder profitieren. (Beifall bei der SPÖ.)

17.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


17.53.54

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Wenn Kollegin Musiol sagt, dass es seit Monaten Proteste seitens der Kindergar­tenpädagoginnen und -pädagogen gibt, dann muss man schon sagen: Ja, es gibt sie, aber sie sind verstärkt in Wien, sie sind hier in Wien auch gut organisiert. (Abg. Öllin­ger: In ganz Österreich!) Man muss auch wissen, dass das, speziell von der Bezah­lung her, von vielem mehr, auch von der Auslastung her, ein spezielles Problem sei­tens Wiens und der Umgebung ist.

Ich möchte aber jetzt auch Folgendes anmerken. Wir alle kennen und sollten wirklich ein Danke aussprechen für die Arbeit der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen. Sie leisten immens viel, gerade jetzt, da wir immer mehr in die Richtung gehen, dass beide Elternteile berufstätig sind, was notwendig und in vielen Bereichen auch gut so ist. Aber man sollte die Eltern auch dabei unterstützen, zu sehen, dass auch sie einen Auftrag haben, nämlich ihren Kindern Bildung, Lebensbildung weiterzugeben.

Wenn Sie von einem verpflichtenden Kindergarten ab dem ersten Lebensjahr spre­chen, dann würde ich das gut überdenken. (Abg. Mag. Musiol: Rechtsanspruch ab dem ersten Jahr!) Ich denke, wir haben heuer im Sommer einen großen Schritt damit gemacht: Kinderbetreuung gratis, in einigen Bundesländern ab dem dritten Lebensjahr beziehungsweise verpflichtend ab dem fünften Lebensjahr.

Eines möchte ich Ihnen auch sagen: Möglicherweise kennen Sie die Situation in den ländlichen Regionen nicht. (Abg. Mag. Musiol: Doch!) In Kleinstgemeinden ist es um vieles anders, manchmal viel familiärer, und es wird auch sehr bewusst darauf hingear­beitet, weil Kleinstgemeinden wissen, wie wichtig Kinder sind, nicht nur, weil die nächs­te Volkszählung kommt, sondern auch, weil das unsere Zukunft ist, weil das die Zu­kunft von Gemeinden ist. Da gibt es schon die altersübergreifenden Gruppen, da gibt es Gemeinden, die sich verstärkt in Richtung Betriebskindergärten Gedanken machen und mit Betrieben zusammenarbeiten. Da gibt es auch die verstärkte qualitative Tages­mütterausbildung. (Abg. Mag. Musiol: Gibt es auch Öffnungszeiten, dass beide Eltern berufstätig sein können?)

Da gebe ich Ihnen auch Recht: Natürlich müssen wir weiterarbeiten. Aber man soll auch den Bedarf anschauen und natürlich den Bedarf abdecken.

Auch ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Es ist unter Staatssekretärin Christine Marek und unserem Familienminister, Wirtschaftsminister Mitterlehner, wirklich gelun­gen, mit der Regierungspartner-Partei das verpflichtende Kindergartenjahr einzuführen. Oder Sie vergessen auch, dass wir jährlich 700 000 € an Sonderbudget für innovative Kinderbetreuungsprojekte zur Verfügung stellen. Oder Sie vergessen auch die Verein­barung zwischen Bund und Ländern, wonach es jetzt eine massive Unterstützung bei der Sprachfrühförderung gibt. Aufbauend auf diesem Bildungsplan wird zusätzlich ein integriertes Modell für Fünfjährige bis Juni 2010 erarbeitet. Wir haben also in dem einen Regierungsjahr in der Familienpolitik und im Bereich zum Wohl des Kindes sehr, sehr viel gemacht. (Beifall bei der ÖVP.)

Wie schon gesagt: Ein bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für Kinderbetreuung zu diskutieren, ist natürlich legitim. Es stellt sich aber auch die Frage: Wie legitim ist es,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite