Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 204

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Lehrberuf für Pflege und Betreuung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (316 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2009)

Bereits bei der Nationalratswahl 2006 wurde von Seiten der Bundesregierung ange­kündigt, dass man dem drohenden Pflegekräftemangel, durch eine entsprechende Ausbildung und eine Aufwertung des Pflegeberufes an sich, entgegenwirken möchte.

Bei dieser Ankündigung ist es jedoch geblieben. Die Wahrheit ist, dass das Pflegesys­tem vor dem Kollaps steht und in Österreich ein gefährlicher Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal herrscht, da die Österreicherinnen und Österreicher immer älter werden.

Gerade der Pflege- und Betreuungsbereich bietet jedoch große Berufs- und Zukunfts­chancen für junge Menschen und kann hier viele wertvolle Lehr- und Ausbildungs­plätze bieten.

Das Ignorieren der demographische Entwicklung einerseits und der Erfordernisse der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes andererseits, kann hier nur als „Nicht-Ziel“ jeglicher politischer Arbeit und Motivation definiert werden.

Um die Lücke zwischen Pflegehelfern und dem gehobenem medizinischen Kranken­pflegepersonal zu schließen, soll daher ein Lehrberuf „Pflege und Gesundheit“ einge­richtet werden, der es einerseits ermöglicht, in Österreich ein neues und wertvolles Be­rufsbild zu schaffen und andererseits die Pflege unserer immer älter werdenden Bür­ger, als zentrales Problem der Zukunft, qualitativ hochwertig absichert.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Umsetzung der Schaffung eines Lehrberufes für Pflege und Betreuung schnellstmöglich vorzubereiten und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu übermitteln.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.04.07

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Ja, es ist, wenn man länger nachdenkt, ein sehr spannendes Gesetz, gleich­zeitig, wie Rasinger sagt, eine Art Gratwanderung und deshalb ein kritisches Gesetz, trotzdem unterm Strich ein notwendiges Gesetz.

Wenn jetzt Pflegehelferinnen und Pflegehelfern Kompetenzen zugemutet oder übertra­gen werden, die früher dem diplomierten Personal vorbehalten waren, macht das Sinn, um den Alltag in Pflege und Betreuung zu bewältigen. Es macht auch Sinn, dass der Gesetzgeber gedacht hat an Fortbildung, an Kontrolle, an Draufsicht, an Aufsicht. Trotzdem wird es für die betreffenden Personen eine schwierige Phase, denn wenn


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