Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 206

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fen. Wir haben den Versuch gestartet, für den Bereich der Pflege diesbezüglich einen ersten Schritt zu gehen und auch Erfahrungen zu sammeln.

Ich denke, dass das ein gutes Gesetz ist. Wir müssen aber sehr darauf achten, dass die Qualität gesichert bleibt und auch in Zukunft erhalten bleibt.

Wir brauchen praktikable Lösungen. Es geht um die Menschen, es geht darum, dass wir den Pflegebedarf sichern können, und es geht darum, dass gerade Frauen eine Chance haben, Fortbildungsangebote wahrnehmen zu können und Berufe zu haben, in denen auch eine Qualifikation vorgesehen ist und diese auch erreichbar ist.

Ich danke den Mitgliedern des Ausschusses für die Bereitschaft, das gemeinsam mit­zutragen. Es hat ein Einvernehmen gegeben, und das gefällt mir, weil ich zutiefst da­von überzeugt bin, dass gerade in der Gesundheitspolitik Einvernehmen ein guter Weg ist, die Dinge umzusetzen. Ein guter Schritt für die Menschen, die der Pflege bedürfen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. Einge­stellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


19.10.53

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Mit dieser Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes wird ein weiterer Schritt in der Qualität des Pflegeberei­ches, des Gesundheitswesens gesetzt. Mit dieser Änderung wird der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe den harmonisierten Regelungen der Sozialberufe, den neu geschaffe­nen Regelungen betreffend die 24-Stunden-Betreuung und, wie schon öfters erwähnt, den aktuellen Anforderungen des praktischen und täglichen Pflegealltags angepasst.

Um den wachsenden Anforderungen an die Pflegehilfe gerecht zu werden, bedarf es immer wieder einer entsprechenden Ausbildung und Fortbildung. Mit dieser im Gesetz vorgesehenen Fortbildungsverpflichtung im Ausmaß von 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren wurde ein Beitrag zur Qualitätssicherung in der Pflegehilfe geleistet.

Durch die Anpassung an das Gemeinschaftsrecht werden Berufsqualifikationen, die in Drittstaaten erworben wurden, für den gehobenen Dienst den diplomierten Kranken­schwestern und Krankenpflegern in größerem Ausmaß anerkannt. Durch diese Ände­rung wird auch ein Mehr an Sicherheit sowohl für das Pflegepersonal bei der Ausübung ihrer Tätigkeit wie auch für die betroffenen Betreuungspersonen geschaffen.

Mit dem erweiterten Zugang zum Ausbildungsmodul, der unterstützten Basisausbil­dung für die Betreuung von behinderten Personen wird ein weiterer Schritt bei der He­bung der Qualität in der Pflege eingeleitet. Eine gute Pflegehilfe bedarf einer stetigen Aus- und Fortbildung, und zwar in allen Bereichen der Pflege.

Die beste medizinische Versorgung, geschätzte Damen und Herren, braucht die beste Pflege und die beste Pflegehilfe, um erfolgreich sein zu können. – Danke.

19.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wö­ginger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.12.55

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel dieser GuKG-Novelle ist, den Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe an neu geschaffene Regelungen wie zum Beispiel bei der 24-Stunden-Betreuung sowie an die aktuellen Anforderungen des Pflegealltags anzupassen, auch was die Gruppenbetreuung im Bereich behinderter Menschen be­trifft.

 


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