Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 29

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In Ihrer Hand, meine sehr verehrten Damen und Herren (Abg. Mag. Stadler: Schwach! Schwach!), läge es, Ihre Verantwortung bezüglich der Verfassungsbeschlüsse zu den Kinderrechten, zum Datenschutz, zur Dienstleistungsrichtlinie wahrzunehmen. (Abg. Strache: In Ihrer Hand, in der Hand der Bundesregierung liegt es!) Warum tun Sie das nicht? (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich habe Verständnis für politische Angriffe, aber ich habe kein Verständnis dafür (Abg. Strache: Für was, das die Regierung getan hat! Für was, das die Regierung im Unter­suchungsausschuss getan hat!), dass man die Staatsverantwortung dermaßen negiert, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, wie Sie das derzeit tun. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und blockieren Sie nicht Verfassungsbestim­mungen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Peinlich! – Abg. Neubauer: Dass Sie sich nicht schämen! – Abg. Mag. Kogler: Sie sind ja Beweis des Problems!)

Hohes Haus! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Und nun zur Beantwortung der gestellten Fragen.

Betreffend die Fragen 1 bis 3 erlaube ich mir, alle drei Fragen unter einem zu beant­worten:

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie gilt ausdrücklich nicht für Finanzdienstleistun­gen, daher gibt es durch eine Nichtumsetzung keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Finanzplatz Österreich.

Die Bundesregierung hat absolut kein Interesse an einem Vertragsverletzungsverfah­ren. Allerdings kann ein solches nur vermieden werden, wenn die Opposition ihrer poli­tischen Verantwortung Rechnung trägt und die Zustimmung zur innerstaatlichen Um­setzung dieser Richtlinie gibt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Fragen 4, 5, 6 und 8 möchte ich auch unter einem beantworten:

Zu all diesen Fragen ist festzuhalten, dass ich selbstverständlich, das habe ich schon ausgeführt, das Parlament und seine demokratischen Einrichtungen bei ihrer Arbeit voll und ganz unterstütze und die gesetzlichen Bestimmungen der Nationalratsgeschäfts­ordnung gewissenhaft einhalte. (Abg. Öllinger: Reden Sie jetzt als ... oder Fekter? – Abg. Ing. Westenthaler: Ist das Pröll oder Fekter?)

Die Ladung von Auskunftspersonen in Untersuchungsausschüssen unterliegt gemäß der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse einem Mehrheitsbeschluss des­selben. Das ist eine demokratische Vorgangsweise.

Zu Frage 7:

Mit der Errichtung eines Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbe­kämpfung am 1. Jänner 2010 als spezialisierter Fachdienststelle des Bundesministeri­ums für Inneres sollen die nachweislich erfolgreiche und international hoch angesehe­ne Arbeit des Büros für Interne Angelegenheiten aufgewertet und die betreffenden Auf­gabeninhalte weiter präzisiert werden. Das Bundesministerium für Inneres folgt diesbe­züglich den Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist denn der Chef dort?), der GRECO-Gruppe, welche bereits die bisherige Tätigkeit des BIA begrüßte, dessen zentrale Rolle betonte sowie eine weitere Stärkung empfahl. Dadurch kann eine Verpflichtung, welche Österreich durch die Unterzeichnung der wichtigsten internationalen Konventionen gegen Korruption eingegangen ist, erfüllt werden.

Dieses Vorhaben, meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Hohen Haus und werte Zuseher, wurde bereits im Jahr 2008 unter dem früheren Bundesminister Gün­ther Platter initiiert und konsequent weitergeführt. Dieser Umsetzungsprozess wurde


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